Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cat74 am 29.04.2009, 13:38 Uhr

Wie ist das mit der Unterschrift?

Habe das unten mit der Unterschrift gerade gelesen und bin etwas verwundert. Ich wurde noch nie irgendwo nach der Unterschrift vom Vater gefragt, egal um was es ging. Einmal brauchte ich für eine Versicherung eine Negativbescheinigung, aber das war auch schon alles.
Mir steht weder Alleinerziehend auf der Stirn, noch gebe ich das irgendwo an, bei der Schuleinschreibung habe ich den Vater offengelassen und da hat auch keiner danach gefragt, ob ich ASR oder GSR habe!
Sind die öffentlichen Stellen hier irgendwie sorgloser oder woanders pingeliger? Wie ist das rechtlich?
Wie gesagt, für mich war das noch nie Thema, aber interessieren würde es mich schon!?
Vielen Dank und Gruß von Cat

 
19 Antworten:

Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von Suka73 am 29.04.2009, 13:52 Uhr

bei der Schuleinschreibung wie auch beim Beantragen des Reisepasses wollte man von mir jedesmal die Bescheinigung sehen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Diese habe ich mir damals vom Jugendamt ausfüllen lassen und diesen Wisch immer zusammen mit dem Vaterschaftsanerkenntnis (auf dem auch steht, dass die Mutter das AS hat) mitgenommen. Sicher ist sicher.

LG Sue

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Den Wisch...

Antwort von lilliblue am 29.04.2009, 13:56 Uhr

habe ich auch... habe den das letzte mal in der Sparkasse gebraucht, als ich nen Sparer für Valentin gemacht habe...

Susi

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von vallie am 29.04.2009, 13:58 Uhr

ich habe ihn bei der einschreibung fürs gymnasium und bei der eröffnung eines sparbuches gebraucht.
ach und als ich geheiratet habe, da brauchte ich beim ersten mal sogar die bestätigung, daß mein kind kein vermögen hat.....beim zweiten mal nichts mehr.

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von sophieno am 29.04.2009, 14:00 Uhr

Ich brauchte das weder für den Kiga noch für die Schuleinschreibung, lediglich bei einer Kontoeröffnung auf den Namen meiner Tochter. Als ich einen Kinderausweis für sie beantragt habe, hat man mich gefragt, ob ich alleinerziehend bin, mein Ja genügte.

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von charty am 29.04.2009, 14:01 Uhr

Bei der Schuleinschreibung jetzt wollten sie auch, da sie gesehen haben, dass der Vater und ich nicht zusammenleben, die Scheidungsurkunde und/oder den Sorgerechtsbeschluss sehen; mussten sie auch ankreuzen. Zudem wollten sie eine Einverständniserklärung des Vaters zur Schuleinschreibung an dieser Schule haben. Hatte ich mir Gott sei Dank schon vorher eingeholt.

Bei der Hort-Vor-Anmeldung habe ich gar nichts vom Vater gebraucht.

VG Claudia

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Ich mußte auch noch nie etwas vorlegen,

Antwort von horrend am 29.04.2009, 14:04 Uhr

wenn ich gefragt wurde, dann habe ich gesagt alleinerziehend und feddisch...

Wir sind hier in Berlin und nicht auf dem Dorf, wo es keine AEs gibt, da müssen die Männer/Väter noch zustimmen... haha. Sowas altmodisches gibts hier nicht..... Hier haben Frauen nämlich auch was zu sagen...

Ist schließlich MEIN (!!) Kind....


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Also ich wohn ja aufm Dorf

Antwort von kieselchen am 29.04.2009, 14:15 Uhr

aber habe auch noch nie was gebraucht. Vielleicht können die sich auch gar nicht vorstellen, dass es sowas wie AE gibt ;-)

Rein rechtlich ist es aber glaub ich schon so, dass sie eigentlich auch die Unterschrift vom Vater brauchen bei GEMEINSAMEN Sorgerecht. Zumindest bei Kiga-, Schul- und Horteinschreibung, Operationen und Kontoeröffnungen sowie bei Religionswechsel oder so. Aber praktisch fragen viele nicht danach. Sollte es aber mal hart auf hart kommen, hätte die Schule/Kiga glaub ich schon Probleme, wenn die die Unterschrift vom Vater nicht haben.

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Re: Also ich wohn ja aufm Dorf

Antwort von Cat74 am 29.04.2009, 14:19 Uhr

Ich wohne auch aufm Dorf, gerade da interessiert es niemanden, die Bankangestellt ist meine Nachbarin, die fragt mich doch nicht nach einer Unterschrift vom Vater, den es faktisch gar nicht gibt!?
Aber was wären denn die Folgen? Für die Bank, wenn wir jetzt gemeinsames Sorgerecht hätten und mir wird nur mit meiner Unterschrift ein Konto eröffnet? Oder für die Schule, wenn sie nur mit meiner Unterschrift das Kind einschulen würden?

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kieselchen

Antwort von vallie am 29.04.2009, 14:20 Uhr

hast du gar kein sparbuch für dein kind auf der hiesigen sparkasse??? tststststs....

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Re: das würde mich allerdings nun auch interessieren

Antwort von NotHelpless am 29.04.2009, 14:27 Uhr

die vom jugendamt sagten mir jetzt nun, dass ich meinen sohn ruhig in den kindergarten schicken kann. ich sagte ja die ersten 3 tage bin ich sowieso dabei. aber die unterschrift wollen die trotzdem. hatte so das gefühl, dass die mit diesem problem total üerfordert waren.
ich soll dann halt den gerichtlichen weg wieder einschlagen.
ja nu wart ich hier auf rückruf von einem vertretungsanwalt, weil meine anwältin in elternzeit ist.
allerdings bin ich nur noch 1 stunde zu hause!!

bei der kostenübernahme des kigas, als ich den antrag ausgefüllt habe, brauchte ich auch keine unterschrift des vaters. hab ihn aber angegeben.

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von twohearts am 29.04.2009, 14:30 Uhr

Das einzige Mal, wo bisher die Unterschrift BEIDER Erziehungsberechtigter gefordert wurde, war im Zusammenhang mit melanie´s Frühförderung. Ansonsten habe ich seinen Servus noch nirgends gebraucht. Aber dennoch habe ich mir für schulische belange seine Generalvollmacht geben lassen, damit ich dieses Geschisse nicht andauernd habe dann.

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Alleinerziehend sein heißt nicht zwangsläufig, das alleinige Sorgerecht zu haben !!!

Antwort von Suka73 am 29.04.2009, 14:57 Uhr

und ich muss sagen, ich begrüße das schon sehr, dass das so extrem kontrolliert wird, das hat ja auch einen Hintergrund.
Stellt Euch nur mal vor, ein Vater/eine Mutter kommt in die Meldebehörde mit seinem/ihrem Kind, beantragt einen Reisepass für das Kind, erklärt lediglich er/sie wäre alleinerziehend, muss keinerlei Nachweise vorlegen, dass er das alleinige SR hat, bekommt den Pass - und haut mit Kind ins Ausland ab...

Und dann???

Die Ämter sind dazu verpflichtet zu prüfen, ob eine Unterschrift bzw. Genehmigung des Vaters oder der Mutter notwendig ist - was sie bei gemeinsamen Sorgerecht nun einmal IST !!

LG Sue

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Re: Alleinerziehend sein heißt nicht zwangsläufig, das alleinige Sorgerecht zu haben !!!

Antwort von mela_mit_alex am 29.04.2009, 16:29 Uhr

Also ich hab die Unterschrift vom KV bisher nur für den Reisepass und die OP gebraucht... Kigaanmeldungen, hort- voranmeldung und Ummelden ging ohne.

Wie es bei der Schuleinschreibung ist, weiß ich nicht, steht uns erst nächstes jahr bevor.

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Re: kieselchen

Antwort von kieselchen am 29.04.2009, 16:33 Uhr

Öhm - nein, hab' ich nicht *schäm*. Aber wir haben für sie so eine Direktbank, und die wollten nur meinen Servus. Also, bei Banken würd ichs auch noch verstehen, dass die beide Unterschriften wollen. Könnt ja sein, dass ich mit Töchterchens Kohle Urlaub auf den Bahamas mache.

Hoppla - das bringt mich doch direkt auf den Gedanken. Ich muss weg - Tickets kaufen ...

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von Lena_1977 am 29.04.2009, 17:39 Uhr

Bin zwar noch nicht lange allein, aber habe mich immer um alles alleine gekümmert. Die Unterschrift des Papa's habe ich nie gebraucht - hat nie jemand nach gefragt - allerdings trage ich auch den gleichen Naachnamen wie die Kleine und sie ist bei mir versichert.

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Re: Na, ist ja auch richtig so, dass ein MANN

Antwort von horrend am 29.04.2009, 17:45 Uhr

der angibt, alleinerziehend zu sein und beispielsweise wie von Dir angeführt, einen Reisepass o.ä. beantragt, überprüft wird.

Bei Männern find ich das grundrichtig...

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@Horrend

Antwort von Suka73 am 29.04.2009, 19:54 Uhr

wieso, wo ist die Logik? Wo ist hier der Unterschied zwischen Mann und Frau? Glaubt man ner Frau eher, dass sie alleinerziehend ist? Gibts nicht auch Männer, die Witwer sind? Oder wo die Frau abgehauen ist?

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Re: Wie ist das mit der Unterschrift?

Antwort von Mack4 am 29.04.2009, 21:01 Uhr

Bei der Schulanmeldung und bei der Sparkasse und auch bei den Kinderreisepässen habe ich die Unterschrift bzw. den Nachweis, dass ich das alleinige Soegerecht habe benötigt. Bei den Jungs genügt es immer, wenn ich das Scheidungsurteil vorlege. Bei meiner Tochter brauchte ich die Negativbescheinigung vom Jugendamt, welches dafür 3!!! Monate gebraucht hat.
LG von Sylvia

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Liebe Suka,

Antwort von horrend am 30.04.2009, 9:42 Uhr

schau doch mal den Smiley an...

LG ilona

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