Geschrieben von enoximon am 21.08.2005, 13:16 Uhr |
wenn ich es noch zusammenkriege
nein, die frau ist nicht zur mitleistung heranzuziehen.ER muß dafür aufkommen, dies darf nicht zu lasten seiner neuen familie gehen bzw, seine frau muß nicht für euch mitaufkommen.
habe dieses im bekanntenkreis mitbekommen, auch der rechtsweg hat nix genutzt
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- WICHTIG Unterhaltspflichtiger heiratet neue Partnerin - bikermouse66 19.08.05, 16:33
- Re: WICHTIG Unterhaltspflichtiger heiratet neue Partnerin - Suka73 19.08.05, 16:49
- @suka73 - bikermouse66 19.08.05, 19:24
- @bikermouse - Suka73 19.08.05, 21:34
- Ich denke... - desireekk 19.08.05, 23:56
- @bikermouse - Suka73 19.08.05, 21:34
- @suka73 - bikermouse66 19.08.05, 19:24
- Re: wenn ich es noch zusammenkriege - Benedikte 20.08.05, 4:57
- Re: wenn ich es noch zusammenkriege - enoximon 21.08.05, 13:16
- Re: evtl. Taschengeldanspruch - RainerM 23.08.05, 8:31
- Re: WICHTIG Unterhaltspflichtiger heiratet neue Partnerin - Suka73 19.08.05, 16:49
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