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Geschrieben von littlema am 17.03.2010, 14:31 Uhr

Was würdet ihr tun?

Hallo zusammen...

Es hat sich ergeben das der KV nun endlich bereit ist den mindestunterhalt zubezahlen...
Ich weiss das er mehr bezahlen könnte (er hat noch keine Lohnabrechnungen o.ä eingereicht) nun frag ich mcih ob ich mich damit zufrieden geben soll und mir diesen Betrag einfach titulieren lassen soll oder ob meien Anwältin den zustehenden Unterhalt fordern soll?
Ist ja auch immer mit Kosten verbunden, das JA sagte, für Sie wäre der Fall erledigt wenn er bereit ist diesen Betrag zuzahlen..

Er möchte keinen Kontakt zu seinem Kind... Was würdet ihr tun?
Bin mir echt unsicher in der Angst das ich dann nun erstmal doch gar kein Geld bekomme :(

LG

 
11 Antworten:

Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Sonja31 am 17.03.2010, 14:34 Uhr

Sobald er nicht den vereinbarten Unterhalt zahlt, Beistandschaft beim Jugendamt veranlassen. Dann kann er ans JA zahlen, die zahlen dann nach Prüfung ob alles korrekt ist 3 Tage später an Dich weiter. Funktioniert problemlos.
Und kostet Dich nichts.

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Lena_1977 am 17.03.2010, 14:40 Uhr

Wie für das JA ist damit der Fall erledigt ?
Hast du eine Beistandschaft ?
Ich würde die Beistand das klären lassen,
warum sollte er weniger zahlen.
Was ist, wenn du auf die Kohle irgendwann
angewiesen bist bzw. das Amt dir den
vollen UH-Satz abzieht ?
Einen Anwalt brauchst du dafür nicht.

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von littlema am 17.03.2010, 14:46 Uhr

Habe keine Beistandschaft, Sie meinte wenn er den MI
indesunterhalt bezahlt ist die Sache fürs JA geklärt (hatte zuvor UVS beantragt)...

Nun frag ich mich ob ich drauf bestehen soll, den Unterhalt ausrechnen zulassen oder ob ich mich mit dem Mindestunterhalt einfach zufrieden geben soll (besser wie nix?!)...

Natürlich kann ich jeden Euro gut gebrauchen...
Meine Anwältin hatte schon alles von ihm eingefordert aber er hat darauf nicht reagiert sie wollte nun eine Auskunftsklage in die wege leiten hmmmm.....

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von susafi am 17.03.2010, 15:06 Uhr

Das ist dein Geld !!! Ich würde auf Berechnung bestehen...

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Sonja31 am 17.03.2010, 15:07 Uhr

Naja, aber fürs Ausrechnen ist doch das JA zuständig?
Da haben die aber nur halbe Arbeit geleistet. Anwältin brauchst Du nicht, fürs Kind ist eben das JA zuständig. Nur wenn es um DEINEN Unterhalt ginge ist es ein Fall für Deinen Anwalt.
Hake nach, Du willst Beistandschaft, fertig. Du weißt nicht genau wie hoch der Unterhalt ist und Du willst es wissen.
Ansonsten verlangst Du Ihren Vorgesetzten.

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Petra28 am 17.03.2010, 15:07 Uhr

Ich würde den Unterhalt ausrechnen lassen. Das ist das Geld, das Deinem Kind zusteht.

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Möhrchen am 17.03.2010, 19:03 Uhr

Ich schließe mich Petra an. Ich würde auch den Unterhalt ausrechnen lassen und ihn dazu bewegen, seine Einkünfte offenzulegen. Das Geld steht Deinem Kind zu und je nachdem, wieviel es auchmacht und wie alt Dein Kind ist, summiert sich das über eine längere Zeit schon ganz schön...

Wenn der Fall für das JA erledigt scheint, würde ich den Weg weiter über die Anwältin gehen - vorher die Kosten klären und abwägen.

lg heike

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von littlema am 17.03.2010, 19:38 Uhr

Ihr habt recht, vielen vielen Dank für eure Antworten :)

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Re:Beistandschaft beim JA

Antwort von WurmsMama am 17.03.2010, 19:49 Uhr

Ich würde die Sache dem JA übergeben. Mein Sohn ist 5,5 Monate alt und ich habe dies erst Ende November veranlaßt. Ich habe keine Lust mich in diesem Punkt auch noch mit dem KV abzusabbeln und bereue es, dies nicht bersits vorher ans JA abgegebnen zu haben. Er wollte 200 Euro zahlen, dann nachdem ich meckerte 250 Euro und nun muß er 289 Euro bezahlen. Ist ein ganz schöner Unterschied..... Da der KV sowieso keinen Kontakt will kann es Dir egal sein, ob er nun sauer ist oder nicht.
LG Anne

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Re: Was würdet ihr tun?

Antwort von Kröte78 am 17.03.2010, 19:55 Uhr

Guten Abend,

du solltest dir überliegen, wie du insgesamt besser fährst. Ob Mindestunterhalt, UHV, mit / ohne Anwaltskosten etc. Mein (Noch) Ehemann hat ein Jahr nur den Mindestunterhalt für unsere Kinder (1,5 und 3 Jahre) gezahlt, obwohl er wesentlich mehr hätte zahlen können. Diesen Monat hat er das Doppelte gezahlt und ich schaue, wie es weiter geht.

Er ist selbständig und verdient auf dem Papier gar nichts, tatsächlich aber sehr gut. Ich habe beschlossen, keinem Anwalt ein Vermögen zu bezahlen, das hat seine erste Frau 6 Jahre versucht und trotzdem kein Geld gesehen.

Natürlich steht das Geld den Kindern zu, aber da ich genug für uns drei verdiene, erscheint mir dieser Weg momentan sinnvoller. Das kann sich natürlich wieder ändern.

Viele Grüße, Kröte78

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Ich würde

Antwort von nociolla am 17.03.2010, 23:26 Uhr

auf das Bestehen was mir zusteht und diese Klage einreichen .

Und warum kostet es dich Geld ?
Ich gehe arbeiten wenn auch leider nur 25 Stunden und habe für alles immer Prozesskostenhilfe bekommen und musste meinen Anwalt nichts bezahlen . Und zwar sowohl für das Klären des Unterhaltes der Kinder , wie das klären des Unterhaltes für mich und die Scheidung .

Meiner Erfahrung nach kümmert sich ein Anwalt immer schneller wie das Amt denen es ja scheinbar schon reicht das sie nicht mehr U.V. zahlen müssen .

Und es gab viele Momente wo ich gefragt würde haben sie Unterhalt von ihren Mann für sich beantragt ? Wenn nicht machen sie das erst mal .
Von uns bekommen sie nichts ohne den Nachweiß das ihr Ex Mann nicht Geld für sie bezahlen muss .
Denn jedes Amt möchte erst mal das alle nicht Stattlichen Quellen angezapft werden .
Was ja auch richtig ist .

Gruß
Noci

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