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Geschrieben von jessica261179 am 16.03.2010, 22:26 Uhr

Ich mal wieder....wichtige frage Trennungsunterhalt!!!

Hallo iht lieben....habt mir schon so toll geholfen....und ich hoffe wieder
Also wie ihr wisst bin ich von meinem Mann getrennt. Er muss mir unterhalt zahlen...David ist ja erst 10 Monate alt..........So ich bin in Elternzeit noch bis oktober und arbeite 6 Nachtdienste im Monat ca. 600 netto.
1. Mein Anwalt sagt...wird nicht von meinem Unterhalt abgezogen...da ich ja nicht arbeiten müsste bis der kleine drei ist
2. Sein Anwalt sagt...wird abgezogen....und wenn das richtig ist lohnt es sich für mich ehrlich nicht weil ich dann auch noch betreuungskosten hätte.

Was ist denn nun richtig???? Dankeschön

 
5 Antworten:

Re: Ich mal wieder....wichtige frage Trennungsunterhalt!!!

Antwort von amadeus_hates_music am 17.03.2010, 0:47 Uhr

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/tu_wann.html

Wenn ich das richtig verstehe hat kein Anwalt Recht, aber sein Anwalt "mehr".

So lange ihr verheiratet seit, wird dein Einkommen seinem zu addiert. Daraus ergiebt sich dann der zu zahlende Trennungsunterhalt.

"Beispiel: Die Ehefrau verdient netto 1.900,- Euro, der Ehemann netto 2.600,- Euro. Obwohl die Ehefrau von ihrem eigenen Einkommen ausreichend leben könnte, hat sie noch einen Unterhaltsanspruch gegen Ihren Mann von 300,- Euro. Der Grund liegt darin, dass der Trennungsunterhalt nicht dazu dient, nur den notwendigen Lebensbedarf zu decken, sondern er dient dazu, den ehelichen Lebensstandard möglichst zu sichern. Während der Ehe steht aber jedem Ehepartner die Hälfte des Gesamteinkommens zu. Betrug das Gesamteinkommen also wie in unserem Beispiel 4.500,- Euro, so hatte sie vor der Trennung daran einen Anteil von 2.250,- Euro. Wenn ihr eigenes Einkommen nur bei 1.900,- Euro liegt, so fehlen ihr also noch 350,- Euro zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards. "

Kannst du jetzt selber ausrechnen.

"Oft wird "fiktives" Einkommen hinzugerechnet. Das ist Einkommen, welches in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist, das aber theoretisch erzielt werden könnte.

Beispiel: Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 1.500,- Euro. Die Ehefrau verdient monatlich nur 400,- Euro aus einer Nebentätigkeit. Sie könnte aber in Vollzeit berufstätig sein und dann ebenfalls monatlich 1.500,- Euro verdienen. Deshalb hat sie keinen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann. "

Bei dir nicht der Fall, da Kind unter 3. Du bist mit Kind unter 3 NICHT verpflichtet überhaupt zu arbeiten.

greetz, ahm

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Hier dann ganz genau

Antwort von amadeus_hates_music am 17.03.2010, 1:29 Uhr

http://www.hesker-partner.de/ehe_familienrecht.html

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@ amadeus-hates-mozart Danke und PN

Antwort von jessica261179 am 17.03.2010, 7:59 Uhr

lg

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music natürlich.....bin etwas wirr!

Antwort von jessica261179 am 17.03.2010, 8:00 Uhr

lg

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Hallo Jessica...

Antwort von susafi am 17.03.2010, 12:14 Uhr

Wie ist es denn nun mit der Wohnung weitergegangen? Ist er raus aus dem Vertrag oder muss er weiter die Hälfte an Miete zahlen?

Wie seit ihr nun mit dem Auto verblieben?

Wie ist es nun mit dem Konto weitergelaufen?
Kannst auch PN schreiben wenn du magst...

Zu der Frage kann ich dir leider nichts sagen... Welcher Antwalt nun recht hat, wirst du dann wohl erst vor Gericht erfahren...

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