Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 09.07.2003, 10:06 Uhr

Was würdet Ihr tun?

Die Umgangsregelung ist festgeschrieben.
Daran müssen sich ersteinmal alle Beteiligte halten.

Das wäre meine Antwort.

Wenn es klappt, dann kann man die gerichtliche Regelung als Basis betrachten und ausbauen, vorher nicht.

Immerhin schaft er es, dass die Umgangsregelung langsam ausgehölt wurde und damit hinfällig ist und nur noch Papier.

Oder hat er einen besonderen Grund für diesen Wunsch angegeben, den man ausnahmsweise mal akzeptieren kann?

 
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