Geschrieben von RainerM am 09.07.2003, 10:06 Uhr |
Was würdet Ihr tun?
Die Umgangsregelung ist festgeschrieben.
Daran müssen sich ersteinmal alle Beteiligte halten.
Das wäre meine Antwort.
Wenn es klappt, dann kann man die gerichtliche Regelung als Basis betrachten und ausbauen, vorher nicht.
Immerhin schaft er es, dass die Umgangsregelung langsam ausgehölt wurde und damit hinfällig ist und nur noch Papier.
Oder hat er einen besonderen Grund für diesen Wunsch angegeben, den man ausnahmsweise mal akzeptieren kann?
- Was würdet Ihr tun? - bikermouse66 09.07.03, 9:46
- Re: Was würdet Ihr tun? - RainerM 09.07.03, 10:06
- Re: Was würdet Ihr tun? - bikermouse66 09.07.03, 10:18
- Klare Antwort! :-) - Ralph 09.07.03, 10:54
- Hättest du das nicht schon viel früher sagen können? - RainerM 09.07.03, 11:12
- looool Rainer... ich glaube... - RAlph 09.07.03, 11:50
- Re: looool !!!!!!! :-))) - britta + stacy 09.07.03, 15:11
- querolanten gibt es immer wieder.....*träller* ;o)) - sterntaler 09.07.03, 17:07
- JA = lachhaft - bikermouse66 09.07.03, 20:09
- Re: JA = lachhaft - lucile 09.07.03, 20:50
- komisch......tztztz (:o( - sterntaler 09.07.03, 23:12
- Re: JA = lachhaft - lucile 09.07.03, 20:50
- JA = lachhaft - bikermouse66 09.07.03, 20:09
- querolanten gibt es immer wieder.....*träller* ;o)) - sterntaler 09.07.03, 17:07
- Re: looool !!!!!!! :-))) - britta + stacy 09.07.03, 15:11
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- Hättest du das nicht schon viel früher sagen können? - RainerM 09.07.03, 11:12
- Re: Was würdet Ihr tun? - RainerM 09.07.03, 10:06