Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 22.09.2016, 23:52 Uhr

Was die Beistansdschaft sagt...

Pff, das wäre mir wurscht.
Die gehen den Weg des geringsten Widerstandes, wollen es vom Tisch haben und den "Erledigt" Stempel drauf.

Aber: was erklärst Du Deinem Kind dass es keinen Anspruch auf vollen Kindesunterhalt hat?
Nicht jetzt, aber in 10-15 Jahren?
Warum du es quasi in seinen Rechten beschnitten hast?

Denn das Kind kann nun auch noch in 10 oder 25 Jahren losziehen und den Unterhalt fordern, zumindest gibst Du ihm dann die Chance.

LG

D

 
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