Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 13.01.2011, 11:36 Uhr

Was denkt ihr?

Hallo!

Ich brauche nochmal Meinungen.
Vorab bitte ich darum, dass Leser, die mich erkennen, dies bitte NICHT öffentlich im Forum ausposaunen. Danke. :-)
Ich schreibe unter einem Zweitnick, weil gewisse Menschen hier mitlesen....

Nach langem Hin und Her gibt es seit einigen Wochen eine vor Gericht getroffene Umgangsvereinbarung. Darin festgelegt ist Umgang aller zwei Wochen von Freitag bis Sonntag + ein Wochentagsnachmittag, sowie für den Vater zwei mal eine Woche Urlaub im Jahr.

Nun habe ich ihm vorab zur Berücksichtigung seiner Urlaubswünsche meine Urlaubstermine wie gerichtlich festgelegt mitgeteilt. 2 Wochen im Sommer (betreffen zwei seiner Wochenenden und zwei Wochennachmittagsumgänge, was sich leider nicht anders planen ließ, ist schon seit Monaten gebucht, die Umgangsvereinbarung wurde wie gesagt erst vor wenigen Wochen gerichtlich getroffen), außerdem 10 Tage im Frühjahr (betreffen eines seiner Wochenenden und einen Wochentagsnachmittagsumgang) sowie eine Woche im Herbst (betrifft nur einen Wochennachmittagsumgang).

Nun lehnt der Vater meinen Urlaub bis auf den Sommerurlaub komplett ab. Ich solle Urlaub außerhalb seiner Umgangszeiten machen, alles andere sei Vereitelung des Umgangs. Er werde dann vor Gericht gehen.

Leider ist Urlaub im Hinblick auf die Umgangszeiten dann immer maximal 6 Tage möglich, wobei der Urlaub dann immer mitten in der Woche beginnt, was buchungstechnisch schwierig ist, da die meisten Reisen bzw. Unterkünfte samstags beginnen. Außerdem lohnt sich dann so manche Reise gar nicht (2 Tage An- bzw. Abreise, selbst innerhalb Deutschlands)

Würde bedeuten, dass ich meine 7 Wochen Urlaub im Jahr auf einzelne Tage stückeln und nicht wirklich mit unserem Kind verreisen könnte.

Ich würde ja den Frühjahrsurlaub verlegen, sodass nur ein Wochennachmittagsumgang betroffen ist. Aber selbst DAS lehnt der Vater ab. Er besteht auf seinen Umgang.

Auch Verschiebungen und Ersatz werden abgelehnt.
Oder er fordert für einen Wochentagsnachmittagsumgang als Ersatz 5 Übernachtungen.

Jugendamt stimmt dem Vater zu, hält aber eine Ersatzvariante für möglich.

Mein Anwalt meinte vor aktueller Zuspitzung der Situation mein Urlaub stehe mir zu und ich solle nicht klein bei geben. Der Vater hat ja auch seinen Urlaub in gerichtlich festgelegtem Umfang.

Ich stehe zwischen Baum und Borke und habe Angst, etwas zu entscheiden.

Was denkt ihr?
Hat jemand Erfahrungen, wieviel Urlaub der betreuenden Elternteil mit dem Kind verbringen darf?

Grüße W.

 
5 Antworten:

Re: Was denkt ihr?

Antwort von HerculePoirot am 13.01.2011, 12:41 Uhr

Habe ich das richtig verstanden:

Der Urlaub war geplant bevor der Umgang geregelt wurde?

Der Urlaub ist bereits gebucht?

Tja, so ist's dann eben. Basta. Das würde ich dann für dieses Jahr auch so durchziehen mit dem Urlaub und für nächstes Jahr eine andere Regelung finden wollen. Wobei: Es werden IMMER Umgangstage davon betroffen sein. Der KV soll seinen Kleinkrieg nicht auf dem Rücken des / der Kind ( er ) austragen und gut ist's. Albern, total albern.

Um Dich dagegen für dieses Jahr abzusichern würde ich entweder beim JA vorstellig werden, das erklären und dieses bitten den KV darüber zu informieren ( am besten schriftlich ) oder aber bei Deinem RA, dass der eben ein Schreiben aufsetzt. Sollte er dennoch deswegen vor Gericht ziehen wollen: Lass ihn ziehen. ER macht sich lächerlich, nicht Du. Es war VOR der umgangsregelung gebucht, also wird Dir niemand Böses vorwerfen.

Hinweis: Du solltest ihm natürlich Alternativen anbieten für die ausgefallenen Termine :o)

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Re: Was denkt ihr?

Antwort von Herrann am 13.01.2011, 12:51 Uhr

Und das mit den Terminen würde ich offiziell, vor Zeugen machen damite r nicht behaupten kann es stimme nicht

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Re: Was denkt ihr?

Antwort von Birgit22 am 13.01.2011, 14:27 Uhr

Ich würde mich nochmals mit dem Anwalt beraten, und den Ex dann ggf. nochmals vor Gericht ziehen lassen.
Je nachdem, was der Anwält rät.

Egal wie Du Deinen Urlaub legen wirst, es wird immer zu Überschneidungen kommen. Mal passt es hier nicht, mal dort nicht.
Es sei denn, Du willst Deine 7 Wochen wirklich zerstückeln.
Das hätte - zumindest für mich- null Erholungswert !!
Ich möchte bitte 3 Wochen am Stück, wenigstens einmal im Jahr haben, und auch dort verreisen. Ich rede jetzt von mir, ich weiss ja nicht wie Du es gerne hättest.

Bei mir gäbe es auch Probleme bei der Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber. Weiss nicht wie der das fände wenn ich mein Zettelchen abgebe, und dort steht 25 mal Urlaub auf´s Jahr verteilt.....mal übertrieben.
Zudem muss ich mich auch mit Kollegen absprechen, es arbeite ja nicht nur ich in dem Betrieb, da wollen auch gerne noch andere Kollegen auf den Plan.

Ich würde mich mit dem Anwalt beraten.

Birgit

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Re: Was denkt ihr?

Antwort von berita am 13.01.2011, 15:17 Uhr

Etwas verwirrend dein Text. Aber so wie ich das verstehe, stimmt der KV deinem zweiwöchigen Sommerurlaub zu, d.h. da könnt ihr auch wie geplant wegfahren. "Nur" deine Frühjahrs- und Herbstplanung gefällt dir nicht. Da frage ich mal ganz pragmatisch: willst du da wirklich noch mal mit deinen Kindern wegfahren? Oder suchst du nur nach Gründen, warum du seine Verweigerungshaltung mistig findest? Ich kenn nun deinen KV nicht, vielleicht macht er das ganze, um dich zu ärgern. Vielleicht will er aber auch nicht ohne Not 10 Tage seine Kinder nicht sehen können oder selbst was mit ihnen in den Ferien übernehmen. Ich würde mal genau durchdenken, ob du ihm da nicht doch entgegen kommen kannst. Wobei ich verstehen kann, dass ihr zumindest 1x im Jahr richtig wegfahren wollt, aber das scheint ja der Fall zu sein.

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Ohje, sorry für Schreibfehler :-/ Soll natürlich "ihm" und "unternehmen" heissen oT

Antwort von berita am 13.01.2011, 15:20 Uhr

uu

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