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Geschrieben von Einstein-Mama am 12.01.2011, 21:07 Uhr

Sagt mal

der berkel geht aber schon falsch in der annahme dass die scheidung der jenige zahlt,der sie auch einreicht???
muß nicht jeder seine eigenen gerichtskosten je nach einkommen bezahlen?

er wollte heute dass ich einen termin beim anwalt mache, bei dem er dabei ist (hab bereits termin, geh aber alleine)

 
22 Antworten:

Re: Sagt mal

Antwort von ursel66 am 12.01.2011, 21:08 Uhr

das war früher mal *grins
heut trägt jeder die Hälfte!

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Mal

Antwort von Pedilein am 12.01.2011, 21:39 Uhr



ich habe 2 durch und es war immer 50/50, also nix einer alleine zahlen

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Re: Sagt mal

Antwort von shinead am 12.01.2011, 21:40 Uhr

Der Berkel sollte seine Quellen überprüfen.

Was sagt er eigentlich, wenn Du ihm sagst dass Du zu DEINEM Anwalt alleine gehst?

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Re: Sagt mal

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 21:42 Uhr

"na du wirst schon keine weiteren finanziellen forderungen stellen"

wäre ich sau, würd ich sagen "ich sollte es tun!"
er hat ja keinen anwalt:)

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Re: Sagt mal

Antwort von Pedilein am 12.01.2011, 21:43 Uhr

na dann sei eine sau und tu es

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Re: Sagt mal

Antwort von shinead am 12.01.2011, 21:51 Uhr

Erschreck ihn doch mal...

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Re: Sagt mal

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 21:57 Uhr

ich kann immer nicht mies sein.
ich glaub das ist eine schlechte eigenschaft von mir.

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Re: Sagt mal

Antwort von shinead am 12.01.2011, 21:58 Uhr

Dann überlass das deinem Anwalt... *fg*

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Re: Sagt mal

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 22:06 Uhr

ja, die ist bissig.
selbst geschieden,hat ihren mädchennamen wieder angenommen, der der gleiche wie mein mädchenname ist.
wir mögen uns:)

und sie fällt optisch in berkels beuteschema.
er wird impotent werden, nach der niederlage (ich WEIß dass er sie anbaggern wird!)

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Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von +emfut+ am 12.01.2011, 22:13 Uhr

.... ist sowieso genau das: Eine Mär.

Ein Anwalt vertritt IMMER einen der beiden "Gegner" vor Gericht. Es ist NIE NIE NIE möglich, daß ein Anwalt beide vertritt.

Es ist so: Man kann sich durchaus alleine vertreten. Vor Gericht besteht keine Anwaltspflicht. Lediglich der Antrag vor Gericht MUSS von einem Anwalt eingereicht werden.

Was man also machen kann, wenn man sich im Grunde weitgehend einig ist und sich vertraut: Man läßt nur einen von beiden einen Anwalt nehmen. Der reicht dann die notwendigen Anträge vor Gericht ein. Aber: Dieser Anwalt vertritt rein rechtlich trotzdem nur EINE Person - was anderes geht gar nicht.

Das nennt man dann gerne einen "gemeinsamen Anwalt". Aber das ist der Anwalt nicht, er ist NIE NIE NIE "neutral" oder "gemeinsam".

Ich bin Fan von friedlichen Scheidungen, wirklich. Aber falls ich jemals wieder in die Verlegenheit kommen sollte, mich scheiden lassen zu müssen, werde ich auf keinen Fall einen "gemeinsamen" Anwalt zustimmen, der formalrechtlich die Gegenpartei vertritt - so friedlich kann eine Scheidung gar nicht sein. Das habe ich damals nicht getan, und ich würde es auch in Zukunft nicht tun, und ich rate es niemandem.

Insofern: Nimm Dir einen Anwalt. Wenn Berkel der Ansicht ist, daß er keinen Anwalt braucht, dann ist das nicht Dein Problem. Wenn er die Mär vom geminsamn Anwalt glaubt, ist das auch sein Problem. DU achtest auf DICH - und das bedeutet, daß Du darauf achtest, daß Dein Anwalt Deine Interessen vertritt. Das muß nicht heißen, daß Dein Anwalt den Gegner auf Teufel komm raus niedermacht - aber es heißt, daß Dein Anwalt Dich berät und für Dein Bestes kämpft.

Du darfst Dir derweil überlegen, ob Du Berkel verrätst, daß es keine gemeinsamen Anwälte gibt - oder ihn im Glauben läßt, daß Ihr einen habt *kicher*.

Ach so: Jeder zahlt seinen Anwalt, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 22:21 Uhr

das ist klar.
er wollte letztes jahr auch dass ich SEINEN anwalt bezahle.
muaha.
hätte sein anwalt so gesagt, dass das so wäre.nochmalmuaha

er hat als "quelle" übrigens einen 19jährigen jurastudenten.
der war mal mit baums nichte liiert.
die welt ist klein:)
und sein "anwalt" immer für erheiterung gut.

es gibt nämlich auch noch die schuldfrage, wißt ihr:)))

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von shinead am 12.01.2011, 22:27 Uhr

Bitte, bitte, bitte sag ihm nicht das das nicht stimmt! Lass ihn einfach von "seinen" Leuten beraten...

Welch ein Fest wenn die Realität Einzug hält...

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 22:42 Uhr

ist die veranstaltung dann eigentlich öffentlich?
ich wäre für ein forumstreffen.
ihr filmt, ich stells bei fb ein:)

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von +emfut+ am 12.01.2011, 22:44 Uhr

*lach*

Meines Wissens sind Scheidungen normalerweise nichtöffentlich. Aber vielleicht können wir mit Schampus vorm Gericht warten?

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von Pamo am 12.01.2011, 22:49 Uhr

So wie du es schilderst, ist dein Ex recht dreist. Schon die Tatsache, dass du fuer ihn einen Termin vereinbaren sollst, statt dass er selber den Termin beim "gemeinsamen" Anwalt vereinbart, spricht doch Baende.

Bei so einem wuerde ich immer freundlich nicken und ihn nicht aufklaeren. Was soll das auch bringen? Du bist nicht sein Rechtsberater, ganz im Gegenteil bist du die Ex.

Ich will die Videoaufnahme sehen.

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von Einstein-Mama am 12.01.2011, 22:53 Uhr

wollen wir?
auja.
gebe termin bekannt und organisiere schampus!
baum sittet die kinder.

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Re: Sagt mal

Antwort von Patti1977 am 13.01.2011, 8:52 Uhr

ich hab eingereicht, ich durfte allein bezahlen.

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Re: Die Mär des gemeinsamen Anwalts....

Antwort von minimann am 13.01.2011, 9:40 Uhr

ich komm guggen.... doch, ich muß.

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Re: Sagt mal

Antwort von vallie am 13.01.2011, 9:56 Uhr

ich habe eingereicht und mein exmann hat bezahlt.
er wollte auch geschieden werden und war nett zu mir.

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Re: Sagt mal

Antwort von lilliblue am 13.01.2011, 10:38 Uhr

Meine Schwester hatte ihren Scheidungstermin im November. Sie haben es online eingereicht, war billiger :-). Jeder zahlte die Hälfte

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Re: Sagt mal

Antwort von marie03 am 13.01.2011, 13:06 Uhr

ich meine die gerichtskosten werden geteilt,den anwalt zahlt der der ihn beauftragt hat! so soll es jetzt laut anwalt meiner freundin laufen

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Re: Sagt mal

Antwort von Benedikte am 13.01.2011, 13:42 Uhr

Also,
wie emfut ausgeführt hat- es gibt keinen gemeinsamen anwalt. Ein Anwalt ist Partienvertreter und will und muss seinen Mandanten bestens vertreten- gerne auch auf Kosten des Gegners.Und gegen sich selbst kann er nicht kämpfen- es wäre ein klassischer standeswidriger Parteiverrat.

Aber- nicht jeder braucht einen Anwalt. Notwendig ist er nur für den, der Anträge einreichen will. Wer das nicht will, braucht keinen Anwalt. Und in Konsensscheidungen einigt man sich oft so, dass wegen der Kosten nur einer einen Anwalt nimmt- man hat dann halbierte Anwaltskosten. Ist aber nur in nictstreitigen Fällen zu empfehlen- da, wo alles klar ist. Typisches beispiel : Scheidung nach zwei JHaren Ehe, keine Kinder, beide vollzeitarbeitend mit ähnlichem Einkommen, einer hatte die Wohnung und Möbel zuerst, der andere dazugeszogen. Da ist völlig klar, dass es weder Unterhalt gibt noch Sorgerechtsentscheidungen und die Wohnung behält aucvh der, der sie zuerst hatte- da sind zwei Anwälte nicht notwendig.

Und- wer den anwalt beauftragt- also die Vollmacht unterschreibt- der zahlt auch- im außenverhltnis. Im Innenverhältnis- nach Absprache der PArteien- kannst Du alles auch anders regeln.

Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, und den bestimmt Euer Familieneinkommen. Ich weiß aber nicht mehr, wie das letztendlich getragen wird- ob hälftig pro Partei oder im Verhältnis der Einkünfte.

Benedikte

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