Geschrieben von Keldana am 01.03.2013, 23:20 Uhr |
wann gefordert ?
Hast Du ihn vorher schon einmal zur Zahlung aufgefordert ??? Also per Einschreiben oder so ??? Dann ginge das auch rückwirkend.
Sollte aber die Beistandschaft der "erste" Versuch sein, Geld zu bekommen, dann kannst Du das knicken.
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- Unterhalt rückwirkend einfordern? - Schippchen 01.03.13, 22:49
- wann gefordert ? - Keldana 01.03.13, 23:20
- Re: wann gefordert ? - Schippchen 02.03.13, 0:05
- Re: Unterhalt rückwirkend einfordern? - ungewohnt 02.03.13, 8:40
- Re: Unterhalt rückwirkend einfordern? - Schippchen 02.03.13, 21:27
- wann gefordert ? - Keldana 01.03.13, 23:20
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