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Geschrieben von bikermouse66 am 19.08.2005, 16:33 Uhr

WICHTIG Unterhaltspflichtiger heiratet neue Partnerin

Hallo,
brauche mal Eure Hilfe. Der Erzeuger von meinem Kleinen zahlt ja keinen Unterhalt. Der Ärmste müßte dafür ja arbeiten und das ist echt zu anstrengend. Außerdem würde ihn das an das Kind erinnern und ihn belasten *bedauer*
Nun hat er ein Dumme gefunden auf deren Kosten er leben kann. Sie arbeitet bzw. hat ein nagelstudio, ist also selbstständig. Sie ist dumm genug, daß sie ihn gestern geheiratet hat. (Ich bin lieber in die Eisdiele als ins Standesamt mit ihm *fg)
Jetzt ist die frage, wird ihr Einkommen mitgerechnet für den Unterhalt für meinen Kleinen??? Irgendwie war doch da was.

LG
mousy

 
7 Antworten:

Re: WICHTIG Unterhaltspflichtiger heiratet neue Partnerin

Antwort von Suka73 am 19.08.2005, 16:49 Uhr

witzig, auf www.recht.de wird gerade diese Frage diskutiert - aber vom Mann aus, vielleicht ist das Dein Ex? *g* Und es ist wohl so, wenn Dein Mann nicht arbeiten geht aber heiratet, dann zählt wohl das Gehalt der Frau mit (jedenfalls geht das aus den Diskussionen heraus), die "erste" Familie hat Vorrang.

LG Sue

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@suka73

Antwort von bikermouse66 am 19.08.2005, 19:24 Uhr

Hallo Sue,
danke für den Tip :-)
Hab schon gesucht, nur finde ich es leider nicht *blindbin
Kannst Du mir bitte schreiben wo ich das finde.
Ne, mein Ex ist zu blöde für sowas und dann auch noch online *fg

LG
mousy

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@bikermouse

Antwort von Suka73 am 19.08.2005, 21:34 Uhr

habe den link gerade nicht zur Hand, da gehts auch noch darum ob er in Erziehungsurlaub gehen kann...
www.recht.de dann auf Foren. Da auf Familienforum und da ist es dann, thread wurde heute eröffnet.

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Ich denke...

Antwort von desireekk am 19.08.2005, 23:56 Uhr

Hallo!

ichh denke, daß die neue Ehefrau direkt ganz sicher Dri keinen Unterhalt schuldet.

ABER: sie ist ihrem Mann quasi zu Unterhalt verpflichtet (und wenn auch nut Taschengeld) und den darf er dann an Euch weiterreichen :-)
So wird ein "Schuh" draus.

Wird das klar?

Viele Grüße

Désirée

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Re: wenn ich es noch zusammenkriege

Antwort von Benedikte am 20.08.2005, 4:57 Uhr

Es gilt der grundsatz, dass man für minderjährige Kinder sein letztes Hemd hergeben muss, einen niedrigen selbstbehalkt hat und eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und man darf sich nicht vorsätzlich keistungsunfähig machen, sprich,der Unterhaltspflichtige kann nicht bspw. Elternzeit nehmen und dann sagen, haha , kein geld, bin leistungsunfähig. In dem FAll wird er so gestellt- Fiktion- als hätte er ein Einkommen und muss dementsprechend Unterhalt zahlen. Das kann dann ja nur aus sonstigen Quellen, die Dir ja egal sein könnnen, gehen. Sprich, da wird die Ehefrau dann geradeszehen müssen, wenn sie soviel verdient.

Aber grundsätzlich, im Wege direkter rechtlicher verpflichtung, ist nur der Vater unterhaltspflichtig.

Wie das in Deinem FAll ist, wo der VAter schon vorher leistungsunfähig war, das weiss ich nicht.Und die Frau muss erstmal gut verdienen- bei Selbständigen mit Nagelstudio und gutem Steuerberater auch so eine SAche- und hat dann einen selbstbehalt und dann muss sie ja für ihren MAnn, den VAter Deines Kindes, aufkommen.Und ob dann noch was übrig bleibt, das ist die Frage.
Aber im Auge halten würde ich das schon, vielelicht stellt sie ihn ja auch mal ein aus irgendwelchen gründen.Wer weiss, verschlechtert haben sich Deine Chancen dadurch nicht. Nur wenn die auch wieder ein Kind kriegen, dann sieht es natürlich übel aus, weil es dann gleichberechtigte weitere Unterhaltsansprüche gäbe. Aber soweit ist ja noch nicht.

benedikte

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Re: wenn ich es noch zusammenkriege

Antwort von enoximon am 21.08.2005, 13:16 Uhr

nein, die frau ist nicht zur mitleistung heranzuziehen.ER muß dafür aufkommen, dies darf nicht zu lasten seiner neuen familie gehen bzw, seine frau muß nicht für euch mitaufkommen.
habe dieses im bekanntenkreis mitbekommen, auch der rechtsweg hat nix genutzt

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Re: evtl. Taschengeldanspruch

Antwort von RainerM am 23.08.2005, 8:31 Uhr

Hi,
theoretisch hätte er seiner Frau gegenüber einen Taschengeldanspruch von 3-5% vom Netto, der voll in den Unterhalt gehen könnte.

Aber bei solchen Gewerbe dürfte sie wenig Einkünfte haben, bzw kann das entsprechend runterrechnen, der Aufwand wäre abzuwägen.

Gruss

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