Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 28.11.2009, 16:25 Uhr

von den Socken

Hallo,
Haftpflichtversicherung? Dann kann das mit dem Parkhausschaden nicht der ausschlaggebende Grund sein. Der wäre nämlich nur von der Kasko beglichen worden und das wüßtest Du ja und Du sagst ja, dass Du keinen Schaden hattest.
Ich nehme erstmal an, dass das ein Übertragungsfehler ist.
Für mich ein Grund, warum ich nicht zu einer Online-Versicherung gewechselt habe. Ich habe immer gerne einen direkten Ansprechpartner und das lasse ich mir auch gerne die 20-30 Euro mehr pro Jahr kosten.

Ich kann verstehen, dass Dich das total ärgert. Ginge mir auch so und ich hätte auch nicht eher Ruhe, bevor ich das verbindlich geklärt hätte.

LG Kerstin

 
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