Geschrieben von Dreierbande am 03.09.2010, 8:42 Uhr |
Vom Regen in die Traufe
Eigentlich sollte ich glücklich sein, daß wir endlich umgezogen sind.
Bin ich aber gerade nicht, denn seit Donnerstag letzte Woche haben wir kein Warmwasser mehr, das Kaltwasser ist braun und die Heizung tut nicht mehr, Strom fällt dauernd aus und mein Keller stand bis Montag unter Wasser (mitsamt einen Großteil meiner Umzugskisten, die nun dem Sperrmüll übergeben wurden).
Die Heizungsanlage ist hin und die WBG vertröstet drauf, daß spätestens im Oktober ne neue Heizungsanlage eingebaut wird - wir haben Anfang September, ich frier, ich will duschen und ich will endlich wieder leben wie ein Mensch :-( Scheisse man, wo bin ich hier gelandet (es war aber leider die einzigste Wohnung, die mietpreislich laut Arge angemessen war, alles andere wurde abgelehnt bzw. hätte ich wegs der Inso eh nicht bekommen).
Heute bin ich über 2 Ratten im Keller gestolpert und die Luftfeuchtigkeit vom Keller zieht in meine Wohnung (weil immer noch die Wohnungshaustür nicht gemacht wurde, sie ist 2cm zu kurz).
Am liebsten würde ich die Miete kürzen - aber die geht von der Arge direkt an die WBG, so hab ich nichtmal das Druckmittel Mietkürzung.
Danke fürs Ausfluchen und Auskotzen.
Re: Vom Regen in die Traufe
Antwort von susafi am 03.09.2010, 8:44 Uhr
ähm... ich würde die Miete kürzen... desweiteren sind das unzumutbare Zustände... ich würde mit Kind ins Hotel ziehen bis dort alles behoben ist... der Vermieter muss dafür aufkommen...
rufe bei der ARGE an und Frage ob sie die Miete entsprechend kürzen können... mache dich auch dringend zu einem Anwalt...
Re: Vom Regen in die Traufe
Antwort von Curly-Cat am 03.09.2010, 8:52 Uhr
Was sagt denn die Arge zu diesen Zuständen?
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:08 Uhr
Kids gehn morgen bis Sonntag zum Papa und ich wohl zu ner Freundin solange. Anwalttermin hab ich erst Dienstag und Montag muß ich schaun, daß ich nen Beratungsschein bekomme, mir fehlten noch Arge-Unterlagen dafür, die hab ich gerad bekommen.
Re: Vom Regen in die Traufe
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:09 Uhr
Das weiß ich nicht, die haben sich schon für die Wohnung davor nicht interessiert, das wär nicht denen ihre Sache.
Dienstag hab ich nen Anwaltstermin.
Re:
Antwort von susafi am 03.09.2010, 9:16 Uhr
mehr kannst du erstmal nicht tun... drücke dir die Daumen und berichte was bei rum kommt... ich würde auf jedenfall das mit dem Hotel ansprechen und einen erneuten Umzug in Erwägung ziehen... denn das scheint alles eine langwierige Sache zu werden
Das ist auch nicht Sache der Arge...
Antwort von Ralph am 03.09.2010, 9:21 Uhr
Vertragspartner sind der Vermieter und Du, niemand sonst.
Gehe zu einer Mieterberatung, Mieterverein o.ä., die beraten sehr gut, besser als jeder Wald- und Wiesenanwalt. Und natürlich kannst Du die Miete kürzen. Sobald Du das der Arge mitteilst, wird diese die Mietzahlungen entsprechend mindern. Diese Mietminderung sollte allerdings zwingend auf juristisch sicheren Füßen stehen.
Es ist ein Irrglaube, daß die Argen für alles, aber auch wirklich alles zuständig wären oder sein sollen. Dort wird lediglich der Lebensunterhalt sichergestellt, nicht mehr und nicht weniger. Die konkrete Gestaltung des Lebens, und dazu gehört auch die Wohnung, nimmt nach wie vor jeder Mensch in eigener und vor allem alleiniger (!!!) Verantwortung vor. Daß die öffentliche Hand z.B. durch Mietobergrenzen durchaus gewisse Einschränkungen vornimmt, ändert daran im Grundsatz nichts.
Eine Wohnung muß grundsätzlich beheizbar sein. Die Heizperiode beginnt zwar offiziell erst am 01.10. im Jahr, aber es gibt m.E. eine Vorschrift, daß der Vermieter heizen MUß, wenn die Temperatur draußen drei Tage hintereinander eine gewisse Temperatur nicht überschreitet, ich meine, daß es 15 Grad sind. Und das kann bereits im September durchaus geschehen.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:21 Uhr
Das zahlt mir ja keiner mit nem neuen Umzug. Die Arge hat erst einiges hingeblättert für meinen Umzug plus Einzugsrenovierung und die Kaution zahle ich ja auch noch ab und vor allem krieg ich hier nichts anderes, was zu den Höchstmietangaben der Arge paßt, selbst kleinere Wohnung sind da drüber, die Arge verweist ja selbst auf diese Wohnungen hier (müßten ca. 500 Wohnungen sein, wovon momentan ca. noch 100 leer stehn (sind alte Briten-Wohnungen aus 1961, die 2-3 Jahre leer standen und nun seit ca. nem Jahr vermietet werden), hier ziehn auch nur Alg2-Empfänger ein mit 4 Personen).
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:24 Uhr
Dann sollte es theoretisch reichen, wenn mir der Anwalt ein Schreiben fertig macht wegs Mietkürzung und ich das auch der Arge vorlege, daß die dann für Oktober nur die gekürzte Miete überweisen? Für September ist ja schon überwiesen, dazu ist es also zu spät.
Re:
Antwort von susafi am 03.09.2010, 9:34 Uhr
Hast du schon gefragt? Ich würde nicht gleich vom schlechten ausgehen... es sind defintiv unzumutbare Zustände und auch die ARGE ist da kein Schwein... ich würde versuchen das abzuklären... sicher würde erstmal jemand vorbei kommen und sich das ganze anschauen...
aber zuerst würde ich Montag zum Anwalt und auf jedenfall ansprechen wie es mit Hotel für den Übergang aussieht... das muss der Vermieter zahlen... glaube mir... du kannst dort nicht ohne Wasser und Heizung leben... die berechtigte Mietkürzung lässt du dir vom Anwalt bestätigen und gehst damit zur ARGE, die kürzen das dann...
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:40 Uhr
Na ich hoffe, daß sich das wieder bessert, das ist ja wegs dem Hochwasser alles passiert, vorher war das nicht, da war (fast) alles ok, nur die WBG ist leider ziemlich klüngelig was diese Wohnungen betrifft, ich nehme mal an, daß es auch daran liegt, wer in diesen Wohnungen wohnt. Würde es jetzt ein Haus betreffen mit hochwertigen Wohnungen, wo auch dementsprechend die dazu passenden Leute wohnen, wär sicher längst was gemacht.
Ich hoffe dann mal einfach, daß der Anwalt am Dienstag nen Rat weiß. Umziehn wollte ich generell nicht wieder, weil mein kleiner Autist dann völlig abdreht, der hat durch die ganzen Veränderungen schon recht viele Overloads momentan, da muß jetzt einfach Ruhe reinkommen, damit er auch wieder ruhiger wird.
Kann ich eigentlich, wenn die WBG nichts macht, auch selbst nen Handwerker beauftragen auf Kosten der WBG?
Re:
Antwort von susafi am 03.09.2010, 9:47 Uhr
die WBG muss erstmal eine Trocknung des Hauses und der Wohnung beauftragen... ansonsten habt ihr da bald eine Schimmelbude... und die Trocknung wird auch sehr langwierig und laut werden... auf Kosten der WBG würde ich kein Handwerker beauftragen, denn rechtlich gesehen zahlt der, der den Handwerker beauftragt...
kannst den Bub nicht erstmal beim Papa lassen? Also mir wäre das ja nicht dort mit Kindern...
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:53 Uhr
Es betrifft ja gleich 3 Kinder, die können nicht alle zum Papa, denn der ist "nur" der Papa vom Kleinen und nicht von den beiden Großen und er wohnt auch nicht hier, sondern ist in ein anderes Bundesland gezogen. Zum andern Erzeuger (tschuldigung, ich weiß, das Wort ist hier ungern gesehn, aber dieses Wort ist wirklich noch das Freundlichste was mir für ihn einfällt, alles andere würde unter den Index fallen) besteht Gott sei Dank kein Kontakt und ich bete, daß er unsere neue Adresse nicht rausfindet.
Update: ich krieg gleich 2 Heizungen über Strom
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 9:56 Uhr
Ich krieg hier gleich 2 mobile Heizungen über Strom, die stehn schon draußen und lesen gerad den Stromzähler ab, weil die Kosten von der WBG getragen werden für den Strom.
In dem Moment, wo Du der Arge mitteilst...
Antwort von Ralph am 03.09.2010, 9:58 Uhr
... daß z.B. ab Oktober die Miete um 20% gekürzt wird (wobei nur die NETTOkaltmiete gekürzt werden darf, nicht die Nebenkosten!!), dann wird die Arge auuch nur 80% übernehmen und zahlen.
Ob das dann rechtens ist, interessiert die Arge nicht. Dort geht man zurecht davon aus, daß Du das im Vorwege juristisch geklärt hast, wo und durch wen auch immer. Ein Schreiben eines Mietervereines oder Rechtsanwaltes sollte in Kopie dabei liegen, das wäre hilfreich.
Und noch etwas: Sollte sich später herausstellen, daß Du beispielsweise statt um 20% nur um 10% hättest kürzen dürfen, muß die Arge das dann natürlich rückwirkend wieder übernehmen. Dies nur zur Klarstellung. In dieser Hinsicht gehst Du da kein Risiko ein.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re:
Antwort von Dreierbande am 03.09.2010, 10:01 Uhr
Ok, das beruhigt mich schonmal, dann werd ich das Dienstag in Angriff nehmen.
Ein dreifaches hoch auf all die alleinerziehenden (spam)
Steuerklassen Frage
Muss ein KV eigentlich irgendetwas vorweisen können,bevor er die Kinder ...
Hort: ich kapituliere!
Ich konnte schlafen, total gut!!
@krabbe27
WE mit KV..?
Glücksherzen
Mein erster Arbeitstag nach 9!!!! Jahren.....