Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 20.05.2012, 20:54 Uhr

Verstehe die Gesetze einfach nicht...

... tja,. da hat jemand die Gesetze aber nicht zuende gelesen...
Das Kind hat durchaus das Recht auf Umgang mit BEIDEN Eltern, aber:
Sofern dies dem Kindeswohl NICHT entgegensteht.

Also: wenn der unregelmäßige und willkürlich (?) vom Vater unterbrochene Umgang dem Kind eher schadet, dann kann man dies komplett einstellen.
Ob und wie weit es schadet obliegt Dir, dem Vater (und ggf. dem Jugendamt ggü) darzustellen.
Aber grundsätzlich sieht das Gesetz dies schon vor.

Viele Grüße

Désirée

 
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