Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 28.06.2013, 11:57 Uhr

Verständnisfrage

Hallo,

folgende Situation: Eltern sind geschieden, haben 1 Kind. Kind lebt bei der Mutter, die inzwischen wieder verheiratet ist und ein weiteres Kind hat. Kind hat regelmäßigen Kontakt mit dem Vater.

Nun ist die Mutter im Krankenhaus und das Kind dauerhaft beim leibl. Vater. Ist das zwangsläufig so? Ich weiß nicht, ob gemeinsames Sorgerecht besteht oder wie das geregelt ist. Mich wundert nur, dass man das Kind nicht in der bestehenden Familie belässt.

Vielleicht hat ja jemand eine Antwort darauf...

Danke & Grüße
Andrea

 
7 Antworten:

Re: Verständnisfrage

Antwort von mama.frosch am 28.06.2013, 12:02 Uhr

vielleicht wollten das alle beteiligten so? oder es war der wunsch des kindes?

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Re: Verständnisfrage

Antwort von Lena_1977 am 28.06.2013, 12:04 Uhr

Warum sollte das Kind denn nicht die Zeit, in der die Mutter im KH ist, beim Vater verbringen ?

Vielleicht hat der neue Mann keine Zeit zur Kinderbetreuung ?

Trotz neuer Ehe bleiben Papa und Mama die Eltern des Kindes - nicht der neue Mann.

Wenn die Mutter verstirbt, steht auch der leibl. Vater an 1. Stelle.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 28.06.2013, 12:06 Uhr

Wenn geschieden dann auch meist gemeinsames Sorgerecht.
Wieso sollte das Kind nicht zu seinem Vater ?
Haben Bindung und ist der nächste Angehörige vom Kind.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von mf4 am 28.06.2013, 12:31 Uhr

Das kann doch jeder machen wie er mag... warum sollte der Gatte besser für das Kind sein als der leibliche Vater.
Meine Kinder waren über Wochen bei ihrem Vater, als ich im KH war. Ich habe keinen Gatten aber auch wenn wäre für mich der Vater ein Ansprechpartner, wenn es sonst guten und regelmäßigen Kontakt gibt.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von mf4 am 28.06.2013, 12:32 Uhr

Ich habe übrigens alleiniges SR aber deshalb übergebe ich trotzdem die Kinder dem Vater... der Neu-Gatte hat ja schon mal auf keinen Fall SR für das Kind.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von Andrea&Würmchen am 28.06.2013, 21:24 Uhr

Hallo,
erstmal danke für Eure Antworten.

Selbstverständlich kann das jeder so handhaben wie er möchte.

Meine Frage rührt daher, dass die Beziehung zwischen Vater und Kind nicht die beste ist, wie mir die Mutter in der Vergangenheit erzählt hatte. Zudem lebt der Vater in einem anderen Ort, so dass der tägliche Aufwand mit Kindergarten, etc. Entsprechend hoch ist (zumindest höher als wenn das Kind beim Stiefvater bliebe - der im übrigen wegen der Betreuung des kleineren Kindes zu Hause ist).
Daher hat es mich interessiert, ob z.B. Bei grmeinsamem Sorgerecht das grundsätzlich so geregelt ist, dass das Kind dann erstmal von demjenigen betreut wird, der auch das Sorgerecht hat.

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Re: Verständnisfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 28.06.2013, 21:33 Uhr

So wie sich die Eltern eben einigen.
Einigen sie sich nicht , dann zählt das Recht.
Und das ist in dem Fall beim leiblichen Vater.

Eine gute Chance also hier die Zeit zu nutzen um das Vater-Kind Verhältnis zu bessern wenn er sieht der Papa kümmert sich.

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