Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schlossgespenstli am 13.10.2011, 8:21 Uhr

@ Vallie

Leider geht das Vermieten nicht. Eine Abtrennung ist nicht möglich. Ich könnte aber das Gästezimmer vermieten.

Ein Solidarhafter ist eigentlich das gleiche wie ein Bürge. Ich habe mir schon überlegt, ob ich meine Mutter fragen soll, ob sie bürgt. Da meine Finanzierung ja bis jetzt gut ausreichte würde sie auch nicht belangt werden.

vermieten käme für mich auch eher weniger in Frage, dann doch eher verkaufen.

 
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