Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 25.02.2014, 13:30 Uhr

Unterschroft von KV bei Verlängerung des Kinderreisepasses?

Ein abgelaufener Kinderreisepass darf nicht mehr verlängert werden, er ist neu auszustellen. Die Voraussetzungen hierfür entsprechen denen einer Erstausstellung.

http://www1.neuss.de/C125766500584391/0/C66E38657A4DC849C1257656004004FF?openDocument&r0=K

 
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