Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 07.12.2009, 20:38 Uhr |
Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier...
Er kann von dir unterschrieben haben, was er will und du kannst unterschrieben haben was auch immer - der KINDESunterhalt steht dem Kind zu. Ergo kann die Mutter nicht *rechtlich bindend* darauf verzichten.
Ich denke, das Stück Papier ist hinfällig!
LG
S
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- Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier... - Dreierbande 07.12.09, 20:28
- Re: Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier... - suchepotentenmannfürsleben 07.12.09, 20:38
- Re: Unterhaltsklage versus kleines Stückchen Papier... - naine 07.12.09, 20:40
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