Geschrieben von 32+4 am 01.05.2005, 18:44 Uhr |
Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?
von dem bruttogehalt kann man nicht ausgehen.
es zählt das bruttojahreseinkommen + urlaubsgeld + weihnachtsgeld ; geteilt durch 12 = das durchschnittliche bruttomonatseinkommen.
davon können dann aber auch wieder berufsbedingte aufwendungen abgezogen werden, manchmal wird dem unterhaltszahler dann auch noch ein erwerbstätigenbonus gewährt.
der selbststbehalt im westen liegt bei 840€ ( falls es sich hier nicht um das einzugsgebiet des OLG oldenburg handelt, dann liegt ser SB bei vorläufig ~ 950€ )
um das hälftige kindergeld angerechnet zu bekommen, muß er schon mindestens 135 des regelsatzes der DT zahlen.
so ich hoffe das war jetzt auch verständlich ;-)))
- Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 9:23
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - mrs.Winterbourne 30.04.05, 13:33
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 21:12
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - 32+4 01.05.05, 18:44
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 21:12
- Oh-oh-oh, was wird da nur alles geschrieben... - RainerM 02.05.05, 8:08
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - mrs.Winterbourne 30.04.05, 13:33