Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 01.05.2005, 18:44 Uhr

Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?

von dem bruttogehalt kann man nicht ausgehen.
es zählt das bruttojahreseinkommen + urlaubsgeld + weihnachtsgeld ; geteilt durch 12 = das durchschnittliche bruttomonatseinkommen.
davon können dann aber auch wieder berufsbedingte aufwendungen abgezogen werden, manchmal wird dem unterhaltszahler dann auch noch ein erwerbstätigenbonus gewährt.

der selbststbehalt im westen liegt bei 840€ ( falls es sich hier nicht um das einzugsgebiet des OLG oldenburg handelt, dann liegt ser SB bei vorläufig ~ 950€ )
um das hälftige kindergeld angerechnet zu bekommen, muß er schon mindestens 135 des regelsatzes der DT zahlen.

so ich hoffe das war jetzt auch verständlich ;-)))

 
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