Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.05.2005, 8:08 Uhr

Oh-oh-oh, was wird da nur alles geschrieben...

Hi,
mich wundert wirklich, was hier an Antworten vorgetragen wird, da ihr es doch eigentlich alle wissen solltet.

-Die Beträge der Düsseldorfer tabelle enthalten noch das hälftige Kindergeld.
Das halbe Kindergeld (77Euro) wird dann, wenn ein ausreichend hoher Unterhalt (135% vom Regelbetrag) gezahlt wird, noch abgezogen.

-135% vom Regelbetrag minus halbes Kindergeld der ersten Altersstufe beträgt 192euro, ab Juli voraussichtlich 199Euro (neuer Regelbetrag)

-Grundlage ist das über 12 Moante gemittelte Nettoeinkommen (das wird jedoch noich rechnerisch geprüft)

-Selbstbehaltsatz im Westen beträgt bei Erwerbstätigkeit 840Euro zuzuüglich berufsbedingter Kosten zuzüglich evtl. Kredite

Bei 1000Euro Brutto wird wohl nichts bei rauskommen, wobei er eine erhöhte erwerbsobliegenheit hat und evtl. könnte der der Kindesunterhalt durch Zeitungsaustragen erwirtschaften.

Gruss

 
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