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Geschrieben von Petsy am 17.06.2010, 11:48 Uhr

Unterhalt einklagen

Hi,
weiß jemand, bis zu welchem Alter man (oder das Kind selbst) des Kindes man den Unterhalt einklagen muss, und ob es etwas bringt?
Haben noch nie etwas von dem Erzeuger meiner Tochter bekommen, mir wurd immer gesagt, erst müsste er den UVS an die Stadt zahlen.
Sie ist aber schon 11 und somit die 72 Monate lange rum1
lg

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt einklagen

Antwort von Petsy am 17.06.2010, 11:49 Uhr

doppelt hält besser, nein, war ein Versehen!

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von mamafürvier am 17.06.2010, 12:27 Uhr

Das stimmt nicht, daß die Schulden ans JA vor denen ans Kind zurück gezahlt werden müssen.

Nach Ablauf der Zeit in der ich UH-Vorschuss erhielt bekam der KV eine Lohnpfändung... erst ging die Kohle an seine Kinder und danach erst ans JA.

lG mf4

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von Petsy am 17.06.2010, 12:39 Uhr

Danke! Werde nochmal anrufen! Oder meinenAnwalt fragen. Aber die Altersgrenze weißt Du nicht, oder?
lg zurück

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von mamafürvier am 17.06.2010, 12:47 Uhr

Altersgrenze? Was meinst du?
Du klagst ja bzw. das JA im Namen des Kindes. Das Kind selbst klagt ja nicht selbst also ist das egal.
Meine Kids waren definitiv mindestens 11 (eher älter) als ich durchs JA die Lohnpfändung anlaufen lies. Das klappte super und schnell, da das JA seine Kohle ja auch zurück wollte... diese allerdings erst nach dem was der KV uns schuldete.

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von Petsy am 17.06.2010, 12:52 Uhr

Als meine noch klein war, und der Kv angeblich nicht zahlen konnte, wurde mir gesagt, ich hätte noch Zeit bis sie Teenager sei- aber das ist ja ne lange Zeitspanne!
Werde mal beim JA fragen! Danke!

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von mamafürvier am 17.06.2010, 14:06 Uhr

Was ist das denn für eine dumme Aussage vom JA?
Sobald man dem KV ans Geld kann sollte man auch handeln und was soll die Mutter machen, wenn ihr x € Unterhalt fehlen um das Kind zu versorgen? Wer kann schon auf so eine Summe verzichten.

Ich habe dem JA aufgelistet wann er wieviel bezahlt hat, in welchen Monaten nicht und das ging dann ratz fatz. Schon im Folgemonat hatte er den Teil garnicht erst als Lohn bekommen, ich bekam, was er mir schuldete und als das abgegolten war nahm sich das JA was er ihnen schuldete.

lG mf4

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Re: Unterhalt einklagen

Antwort von Petsy am 17.06.2010, 14:20 Uhr

Puh, sehr lange, und alte Geschichte! war und bin Gott sei Dank nicht auf sein Geld angewiesen, möchte aber schon, dass meine Tochter das bekommt, was ihr zusteht. Damals wollte ich, nach einigen Versuchen ob er nicht zumindest als Vater taugt(habe ihm immer gesagt,er könne sie jederzeit sehen), einfach Ruhe-für meine Tochter und mich.Das war kurz nach der Geburt. Er hat sich nie um sie gekümmert, ist wohl leider einer, dem sein gekränkter Stolz wichtiger ist. Tut mir nur leid für mein Kind!
Werde mich aber jetzt darum kümmern!!!

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