Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 22.04.2013, 9:22 Uhr

unglücklich verliebt

Das ist extrem schlecht gelaufen.

Guck mal, da waren doch einige starke Hinweise darauf, dass das nichts werden kann:
- er ist mit einer anderen verheiratet
- du und er seid noch nicht mal so nah, dass ihr per "du" seid
- du hast den Fehler gemacht, dich nicht nur zu offenbaren sondern dies sogar schriftlich gemacht

Freundlichkeit und Flirten sind nicht gegen das Gesetz, auch nicht im Beruf.

Bitte ihn mündlich! darum, den Brief zurück zu geben, dann vernichtest du ihn.
Mach dir keine Illusionen darüber, dass aus dem netten Flirt mehr werden könnte. Sei froh, dass er dich nicht als Büro-Bunny ab und zu in die Kiste schleift - das hätte dir auch passieren können.

Und schlag dir diese unpassende Verknalltheit aus dem Kopf.

Wieso gehst du so dermaßen in die Knie, nur weil jemand deine Frisur kommentiert?

Der Erwerb des Lebensunterhalts geht vor, mach dir bitte die Prioritäten nochmal klar.

 
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