Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 05.03.2018, 17:38 Uhr

Und was gefällt Dir jetzt an Ralphs Posting nicht?

"zusehen, daß ABR und Kind mir zugesprochen werden und bei mir bleiben.
Du hättest selbstverständlich alle Umgangsrechte der Welt, dürftest aber auch die Kosten für Deine Fahrten übernehmen, da Du die Distanz geschaffen hast, nicht ich.
... Daß, was Ihr da vorhabt, grenzt an Kindesentzug übelster Sorte."

DAS finde ich dann eben doch etwas übertrieben, um nicht zu sagen aggressiv.

Ich finde es auch nicht ok, wie die Mutter handelt und rechtlich ok ist es erst recht nicht. Und ja, man darf sich auch ruhig mal in die Lage des KV versetze, wenn man meint, 45 km Entfernung wären doch nicht so viel (darauf bezog sich die Antwort, auf die du hier anspielst).
Aber so, wie Ralph schreibt, würde er mit aller Härte zurückschlagen. Und das klingt für mich nach jemandem, der einen offenbar nicht zu knappen Groll hegt.

 
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