Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kruemel1979 am 10.09.2008, 13:26 Uhr

umgangsrecht...

Hallöchen, hat wer von euch Erfahrungen mit dem Thema Umgangsrecht?

Bin alleinerziehend, meine Kleine ist nun 4 Monate alt und der Erzeuger schert sich einen Dreck. Scheint der Meinung zu sein, dass er sich nur dann zu interessieren braucht, wenn ihm seine Familie auf den Pelz rückt oder er vor Langeweile nix besseres zu tun findet.
Ich habe keinen Nerv auf das Verhalten und wenn's nach mir ginge, gäbe es da in Zukunft keinen Kontakt mehr.
Mir graut es davor, irgendwann mal meine Kleine zu ihm und seiner Tochter aus 1. Ehe lassen ZU MÜSSEN, vor allem, weil er im Wutanfall auch schon mal ein Loch in die Wand schlägt oder sein Kind überbrüllt.
Davon abgesehen war seine 1. Tochter schon in psychatirscher Behandlung, weil sie mit knapp 10 Jahren anfing zu klauen und einnäst und einkotete und es mit der Schule garnicht bei ihr klappte.
Er lebt momentan noch mit seinen Eltern zusammen in einer Wohnung, und sein Vater leidet unter Wahnvorstellungen weil er seine Frau immer verfolgt und soll dagegen behandelt werden, hilft wohl aber nix.
Den Großteil müssen sich seine Eltern um seine 1. Tochter kümmern, weil er arbeitet und es kracht ständig und gibt Geschreie von allen Seiten.

Denke es ist verständlich, wenn ich nicht möchte, dass es da später mal zu Besuchen bei ihr kommt.
Wenn er eh nicht seinem Umgangsrecht nachkommt, kann man dann nicht veranlassen, dass es keinen Kontakt geben soll?

lg...

 
19 Antworten:

Re: umgangsrecht...

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 13:39 Uhr

Hast PN ..

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Re: umgangsrecht...

Antwort von kruemel1979 am 10.09.2008, 13:56 Uhr

was ist denn ein PN?

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Re: umgangsrecht...

Antwort von groschi am 10.09.2008, 13:58 Uhr

PrivatNachricht..

schade, den rat hätt ich auch gern gewußt...

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Re:du mußt mal in dein Postfach gucken...

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 13:59 Uhr

.

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Re:@ Groschi

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 14:04 Uhr

...Naja, wegen Aufenthaltbestimmungsrecht usw...
Daß ich ihm die Kleine NIE ALLEIN geben würde, immer dabei wär ...
Uuuund, daß es, durchaus nette und kompetente Mitarbeiter beim JA gibt, die einem da auch weiterhelfen ..
LG

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ich weiß, ich werde wieder angemeckert, aber

Antwort von chartinael am 10.09.2008, 14:05 Uhr

sage mal, wenn du weißt, wie das mit dem ersten kind so lief, wieso um alles in der welt, hast du dir diese person als vater deines kindes ausgesucht????

kristin

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Re:@ Groschi

Antwort von groschi am 10.09.2008, 14:10 Uhr

ich bin einfach zuuu neugierig...grins.

aber stimmt schon: meine sachbearbeiterin beim JA ist auch recht fit. nachdem ich ihr alles erzählte,was mein ex so veranstaltete, meinte sie,dass er wohl komplett ungeeignet wäre,was den umgang mit einem kind angeht. allerdings haben die väter dennoch rechte: das umgangsrecht hat er nu mal.allerdings NUR unter aufsicht

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Re: umgangsrecht...

Antwort von +emfut+ am 10.09.2008, 14:10 Uhr

Selbst wenn er heute sich überhaupt nicht kümmert, wirst Du es nicht jetzt prophylaktisch für alle Zeiten verhindern können. Frag mal Vallie, da fiel dam Vater nach 12 Jahren ein, daß er ein Kind hat, das er jetzt unbedingt sehen möchte.

Ich verstehe, daß man das gerne abhaken möchte, aber das wird nicht gehen. Du wirst mit der Angst/Sorge leben müssen, daß er morgen plötzlich auf der Matte steht. Und Du wirst auch erst dann wirklich reagieren können, denn was das JA und evtl. ein Richter sagen, hängt eben auch von den DANN herrschenden Zuständen ab.

Allerdings würde ich guten Kontakt zum JA halten. Und Deine Argumente immer auf konkrete Situationen stützen, niemals auf Deine Befindlichkeiten.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: umgangsrecht...

Antwort von +emfut+ am 10.09.2008, 14:10 Uhr

Selbst wenn er heute sich überhaupt nicht kümmert, wirst Du es nicht jetzt prophylaktisch für alle Zeiten verhindern können. Frag mal Vallie, da fiel dam Vater nach 12 Jahren ein, daß er ein Kind hat, das er jetzt unbedingt sehen möchte.

Ich verstehe, daß man das gerne abhaken möchte, aber das wird nicht gehen. Du wirst mit der Angst/Sorge leben müssen, daß er morgen plötzlich auf der Matte steht. Und Du wirst auch erst dann wirklich reagieren können, denn was das JA und evtl. ein Richter sagen, hängt eben auch von den DANN herrschenden Zuständen ab.

Allerdings würde ich guten Kontakt zum JA halten. Und Deine Argumente immer auf konkrete Situationen stützen, niemals auf Deine Befindlichkeiten.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: umgangsrecht...

Antwort von Topsie am 10.09.2008, 14:12 Uhr

also ich denke mal, solange er doch mal kontakt möchte, wirst du ihm das nicht verbieten können.
würde mich da aber ans jugendamt wenden, die gründe erklären und so kann man ja ein betreuutes sehen arrangieren.
wenn du alleiniges sorgerecht hast und ev. aufenthaltsbestimmungsrecht, dann gibst du ja eh vor, wo sich getroffen wird und musst nicht zwangsläufig euer kind gleich bei ihm alleine lassen.
nur hat der vater nunmal das recht auf sein kind und will er davon gebrauch machen denke ich, hast du wenig chancen...

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@ emfut...

Antwort von groschi am 10.09.2008, 14:13 Uhr

..die königin des doppel-postens...sorry,der mußte grad sein (bin heuer extrem albern) und war net böse gemeint.

aber du hast 100% recht. der vater meiner flocke ist so gänzlich ungeeignet- dennoch wird er ein recht haben auf begleiteten umgang. ALSO: schön alles sachlich-ohne persönliche wertung-aufschreiben,was passiert und ab damit zum JA.

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Hör mir auf *seufz*

Antwort von +emfut+ am 10.09.2008, 14:17 Uhr

Ich bin gerade dabei, mit detektivischem Spürsinn herauszufinden, woran es liegt. Gestern habe ich die Batterien der Maus ausgetauscht, seitdem scheint es wieder öfter zu passieren. Oder ich muß den Doppelklick langsamer einstellen.

Ich teste weiter.

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Re:@ Groschi

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 14:17 Uhr

..ist bei mir nicht anders ...
Er wollte sich laut JA, schon vor Mooonaaaten mal wegen dem betreuetem Umgang erkundigen...Bis jetzt ist nix passiert ...
Zeigt mal wieder, wie groß das Interesse ist ..
Aber mir solls nur recht sein..
LG

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@kristin: dumm gelaufen und ungeplant...

Antwort von kruemel1979 am 10.09.2008, 14:26 Uhr

Dumm gelaufen würde ich's nennen.
Seine Tochter war schon schwierig als wir vor ca. 3,5 Jahren zusammen kamen.
Das sein Vater nicht ganz dicht ist bzw. wie schlimm es ist habe ich erst mitbekommen als er mit ihnen zusammen zog. Und da ich vorher im Aussendienst war, habe ich von allem nich so viel mitbekommen, erst als ich 2006 vor Ort angefangen habe zu Arbeiten und öfter mit in der Wohnung war.
Es war dummerweise auch meine Idee, das er mit seinen Eltern zusammen zieht, weil seine 1. Tochter (damals 7-8 Jahre alt) sonst morgens immer alleine in seiner Wohnung aufwachte und auf "Opa" warten musste. Der hat geschaut das sie sich fertig für die Schule macht und dann saß sie wieder alleine in der Wohnung bis er sie holte und zur Schule brachte.
Naja, und laut Arzt bestand keine große Chance für eine Schwangerschaft bei mir und war auch nicht geplant.
Als ich im 8. Monat war hat er sich dann von mir getrennt weil's für seine Tochter besser wäre...

lg...

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alleiniges Sorgerecht = aufenthaltsbestimmung???

Antwort von kruemel1979 am 10.09.2008, 14:29 Uhr

Moment!
Ich habe das alleinige Sorgerecht...ein Aufenthaltbestimmungsrecht gibt's doch nur im Falle eines geteilten Sorgerechtes, oder?

Wenn ich also alleinige Sorge habe, kann ich dann nicht bestimmen, das das Kind zumindest NICHT mit zu ihm darf????

Verwirrend...und ich dachte das THema Elterngeld sei kompliziert...

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Re: alleiniges Sorgerecht = aufenthaltsbestimmung???

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 14:35 Uhr

Wenn du das alleinige SR hast, hast du auch das Aufenthaltbestimmungsrecht.
lg

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Re: alleiniges Sorgerecht = aufenthaltsbestimmung???

Antwort von kruemel1979 am 10.09.2008, 14:37 Uhr

DAS wäre meine Rettung, denn muss ich sie nicht mit zu ihm lassen und das ist mir erstmal das Wichtigste...

Denke ich werde mich mal mit meiner Bearbeiterim beim JA unterhalten...

Danke Mädels!!

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Re: alleiniges Sorgerecht = aufenthaltsbestimmung???

Antwort von Friedoliene am 10.09.2008, 14:43 Uhr

...mach das und du wirst sehen, dir gehts danach viel besser und du wirst erleichtert sein ..
Viel Erfolg und Kopf hoch!
LG

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Ich möchte Topsie teilweise widersprechen....

Antwort von desireekk am 10.09.2008, 14:45 Uhr

Hallo,

Topsie, Du schreibst:
"nur hat der vater nunmal das recht auf sein kind "

SO ist das nicht ganz richtig...

EIGENTLICH hat das Kind ein Recht auf seinen Vater, auch wenn der ein Ars... ist.
Beide Elternetile sollen ermöglichen, daß das Kind Umgang mit beiden Eltern hat. So stehts nun mal im Gesetz.
Immerhin miot dem Zusatz, daß dies dem Kindeswohl dienen soll, der Umgang dem Kindeswohl nicht entgegenstehen soll.

Unregelmäßiger Umgang ist zwar nicht das Ideal, muß aber das Kind nicht zwingend schädigen.

Der vater muß halt lernen, daß der Umgang kindgerecht zu erfolgen hat.
Aslo nicht von "jetzt auf gleich" ein Kleinkinmd/Baby ohne Mutter irgendwo hingeht.

Krümel, ich rate Dir:
Verwehre den Umgang nicht ganz, begleite ihn wohlwollend und Haklte Kontakt mit dem Jugendamt.
Wenn der papa sein Töchterlein sehen möchte: dann würde ich vorschlagen, gemeinsam zum JA zu gehen udn dort eine Strategie für eine gute Vater-Tochter-beziehung zu erarbeiten.
Will er das nicht: dann könnt ihr es immer noch "privat" probieren.

Viele Grüße

Désirée

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