Geschrieben von taram am 31.08.2013, 19:40 Uhr |
Umgangsfrage
Rechtlich gesehen ist sie verpflichtet den Umgang zu fördern - er wurde - wenn auch auf Bewährung entlassen worden - er hat somit seine Strafe abgesessen, soll versuchen sein Leben auf die Reihe zu bekommen und dazu gehört seine Pflicht, Vater für seine Tochter zu sein. Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass es schon eine Auflage vom Gericht ist, aber eben der Punkt liegt bei "er soll es versuchen" - weigert sich die Mutter, muss er das beweisen. Jetzt kann es sein, dass Mutter mit ihrer Weigerung durch kommt ( der böse kriminelle Vater - aber er hat seine Strafe verbüßt, und hat in dem Sinne, der Tochter keinen Schaden zugefügt - somit besteht keine Kindeswohlgefährdung) - oder sie wird gezwungen, den Umgang zu fördern. Und ihr wisst, die Rechte der Väter werden inzwischen verbessert worden
- Umgangsfrage - SeptemberMädel 31.08.13, 10:52
- Das Kind lebt also mit einer Lüge ? - Sternenschnuppe 31.08.13, 11:23
- Re: Umgangsfrage - Sunny76 31.08.13, 12:04
- Re: Bewährungsauflage ? - Keldana 31.08.13, 12:52
- Re: Umgangsfrage - bikermouse66 31.08.13, 13:28
- Re: Umgangsfrage - Babybauch1993 31.08.13, 14:37
- Re: Umgangsfrage - mf4 31.08.13, 14:59
- Abwarten? - Woelfin90 31.08.13, 16:41
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- Re: Umgangsfrage - Reni+Lena 31.08.13, 15:50
- Re: Umgangsfrage - taram 31.08.13, 19:40
- Re: Umgangsfrage - Helena83 31.08.13, 20:48
- Re: Umgangsfrage - LuciaMay 04.09.13, 10:13
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Nun weiss ich gar nicht mehr weiter!
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