Geschrieben von Reni+Lena am 31.08.2013, 15:50 Uhr |
Umgangsfrage
Naja....
Wenn das seine Bewährungsauflage ist, dann kann er doch 1 mal die Woche anrufen und nachfragen wie es dem Kind geht.
Die Mutter kann rangehen, auflegen oder Auskunft geben.
Sie muss nur bestätigen DASS er angerufen hat. fertig!
Damit ist das "Umganng suchen" abgedeckt. Steht ja nichts davon, dass er das Kind sehen, sprechen oder Treffen muss.
Lg Reni
- Umgangsfrage - SeptemberMädel 31.08.13, 10:52
- Das Kind lebt also mit einer Lüge ? - Sternenschnuppe 31.08.13, 11:23
- Re: Umgangsfrage - Sunny76 31.08.13, 12:04
- Re: Bewährungsauflage ? - Keldana 31.08.13, 12:52
- Re: Umgangsfrage - bikermouse66 31.08.13, 13:28
- Re: Umgangsfrage - Babybauch1993 31.08.13, 14:37
- Re: Umgangsfrage - mf4 31.08.13, 14:59
- Abwarten? - Woelfin90 31.08.13, 16:41
- Stoppt mal - crazysunshine 31.08.13, 14:55
- Das Kind war 2 !! - Sternenschnuppe 31.08.13, 15:31
- Re: Umgangsfrage - Reni+Lena 31.08.13, 15:50
- Re: Umgangsfrage - taram 31.08.13, 19:40
- Re: Umgangsfrage - Helena83 31.08.13, 20:48
- Re: Umgangsfrage - LuciaMay 04.09.13, 10:13
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Nun weiss ich gar nicht mehr weiter!
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