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Geschrieben von BraucheHilfe am 20.04.2012, 22:36 Uhr

Umgang mit KV

Hallo,
ich habe 2 kinder, 2 und 4 jahre alt, der KV hatte nie wirklich viel mit ihnen zu tun, seit der zweiten schwangerschaft war er 7 mal da um die kinder zu sehen.

Der KV ist davon überzeugt ein apostel von gott zu sein und das ich das böse verkörpere! Ich bedroht, beleidigt und erpresst mich, für all dies gibt es zeugen in form von person, einer tonaufnahme und interneteinträgen.

Nun weiter:

Plötzlich letzten sommer kriege ich post vom gericht, er möchte umgang haben!
Vor gericht probiere ich meine angst zu schildern, das er die kinder negativ gegen mich beeinflussen will, die richterin und die "Dame" von JA ordnen aber trotzdem den betreuten umgang an!

Der betreute umgang wird nach 13 termienen von der betreuerin abgebrochen aus genau den gründen welche oben bereits genannt!

Desweitern behauptet der KV jetzt, das der 2 jährige nicht sein sohn ist, er möchte sich aber trotzdem kümmer, denn auch er ist ein kind gottes!

Soo, also wieder vor gericht, mit 2 kinderärtzlichen gutachten (das der KV dem großen gesagt hat das die mama böse ist usw) wurde bestätigt und mit dem abschlussbericht des betreuten umgangs.

Ich dachte echt meine kinder und ich hätten es jetzt geschafft, aber nein, die "Dame" vom JA und die Richterin schauen über die ganzen ateste, den bericht und so weiter hinweg und ordnen einen beschützen umgang an!

Das kann doch einfach nicht war sein, was kann ich machen damit wir endlich wieder in frieden leben können???

Bitte, antwortet......

 
15 Antworten:

Re: Umgang mit KV

Antwort von Savanna2 am 20.04.2012, 22:38 Uhr

hallo
so schlimm finde ich das jetzt nicht.
es ist betreuter umgang und da ist ja jemand dabei und er wird ncihts schwerwiegendes tun können vermute ich mal.

machen wirst du nicht viel können.
solange er zu den kindern gut ist denke ich ist es ok.

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 20.04.2012, 22:44 Uhr

es wurde doch schon ein betreuter umgang durchgefürht, er hat den kinder nicht gut getan, zweimal nach dem besuchen war ich beim kinderarzt und habe ihn mit dem großen reden lassen, dadurch konnte der arzt bestätigen was der KV meinem kind negativ über mich erzählt hat und wie verstört er dadurch war!

Und der umgang wurde abgerochen genau aus diesem grund, mit dem verweis akute kindeswohlgefährdung!

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Re: Umgang mit KV

Antwort von CKEL0410 am 20.04.2012, 22:56 Uhr

Du schreibst beschützter Umgang,was ist das oder ist es nur ein scchreibfehler?
Aus dem betreute Umgang wird irgendwann ein nicht Betreuter,das ist ja das Ziel! Jetzt kann man nur abwarten und gucken wie es sich entwickelte und gucken ob es erneut zum Verfahren kommt.

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Re: Umgang mit KV

Antwort von Holly Friday am 20.04.2012, 23:00 Uhr

Hi,

so manches verstehe ich nicht.

Die "Betreuerin" war vom JA beauftragt und warum genau hat sie den Umgang abgebrochen?
Dem muss doch dann das JA auch zustimmen oder nicht?

Und was ist der Unterschied zwischen "beschütztem" und "betreutem" Umgang?

Wie dem auch sei, ich rate Dir, eine gute Fachanwältin für Familienrecht zu kontaktieren und Dich dort zunächst beraten zu lassen.
Frag' mal beim Sozialdienst Katholischer Frauen nach, die haben immer supergute Empfehlungen und können den Kontakt auch beschleunigen, kostenfrei.

LG
Holly

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 20.04.2012, 23:03 Uhr

der betreute umgang wurde abgebrochen, jetzt soll ein beschützter durchgeführt werden, ist eine verscharfte form!

Allerdings nur für einen bestimmten zeitraum!

Danach würde der KV die Kinder kriegen, aber er wir bis dahin nichts an seiner einstellung ändern!

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Re: Umgang mit KV

Antwort von Savanna2 am 20.04.2012, 23:06 Uhr

dann brauchts du dir doch keine sorgen zu machen, wenn er sein verhalten nicht ändert.

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 20.04.2012, 23:07 Uhr

Die Betreuerin kam von caritas und konnte den betreuten umgang ohne zustimmt des Jugendamts abbrechen, hat dann aber den bericht ans Jugendamt geschickt.

der unterschied ist, das beim beschützen die betreuungsperson den raum nicht verlassen darf!

Der umgang ist allerdings nur für eine gewisse zeit und an der einstellung zu mir und den damit verbundenen negativ beeinflussungen nach dem beschützten umgang würde sich ja nicht ändern.

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 20.04.2012, 23:10 Uhr

doch, muss mir sorgen machen! Kann meinen Kinder doch nicht einfach so da abgeben und locker bleiben!

Wie soll ich das denn bitte machen????

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 20.04.2012, 23:11 Uhr

doch, muss mir sorgen machen! Kann meinen Kinder doch nicht einfach so da abgeben und locker bleiben!

Wie soll ich das denn bitte machen????

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Re: Umgang mit KV

Antwort von Savanna2 am 20.04.2012, 23:14 Uhr

da du keine andere wahl hast versuch locker zu bleibe, auch deinen kindern gegenüber, sie werden nur noch mehr verunsichert

dass es für dich schwer ist kann ich mir vorstelen.
ich dachte beim betreuten umgang wäre auch eine person im raum daher dachte ich kann er die kinder ja schlecht beeinflussen.

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Re: Umgang mit KV

Antwort von CKEL0410 am 21.04.2012, 6:19 Uhr

Es gibt leider Sachen die versteht man einfach nicht....
Ich kenne eine Familie wo die Kinder vom Vater Sex.missbraucht wurden,nicht bis zum letzten,aber das ist schon genug,der Umgang wurde auch betreut und jetzt darf er die allein sehne bei sich am we.....ich weiss nicht wie die Richter da handeln,verstehen kann ich Sowas nicht.
Aber ich glaub in eurem Fall gefährdet er mit den aussagen ,nach Meinung des Gerichts nicht das kindeswohl,deshalb wohl die Entscheidung?!?

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 21.04.2012, 10:04 Uhr

Beim betreuten Umgang ist zwar jemand da, aber nicht andauernd.
Locker bleiben, no way! Meinen kinder also auf jeden Fall dem großen geht es schlecht damit, Locker bleiben ist keine Option!

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Re: Umgang mit KV

Antwort von BraucheHilfe am 21.04.2012, 10:06 Uhr

Das was du schilderst ist natürlich will schlimmer!

Ja, die Richterin und das Jugendamt können sich doch aber nicht einfach über die Ateste und den Bericht weg setzen, oder?

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Re: Umgang mit KV

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.04.2012, 10:45 Uhr

Sprich doch mal mit Deinem Anwalt über die Möglichkeiten einer Revision. Und das zügig, denn es müssen Fristen eingehalten werden.

Und dann überlege mal - wieder gemeinsam mit dem Anwalt, denn der kann das besser einschätzen - warum der Richter entgegen dem Gutachten entschieden hat. Was hat die Gegenseite vorgebracht, das dagegen sprach? Warum wurde es höher gewertet?

Gibt es schon eine Urteilsbegründung? Da kann man das oft ganz gut rauslesen.

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gab es schonmal ein von Gericht bestelltes Gutachten?

Antwort von Savanna2 am 21.04.2012, 11:47 Uhr

nur weil es Atteste und Gutachten gibt kann das Gericht trotzdem anders entscheiden.

Es bedarf schon einiges damit der KV kein Kontakt zu den Kindern haben darf.

Der Fall ist umgekehrt wesentlich häufiger denke ich(dass die KM gegen den KV agiert) und dennoch leben die Kinder bei den Müttern.

Und in dem alter deiner Kinder kann man ja auch auf die Beeinflussungsschiene gehen.

Ich hoffe ihr findet einen weg. den Kindern zuliebe

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