Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.11.2012, 9:12 Uhr

Trennung während der Elternzeit - welche finanziellen Hilfen?

Richtiger Ansprechpartner ist der Kindsvater!

Die priorisierten Geldquellen sind: Kindergeld, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Letzterer steht Dir zu, bis euer Kind drei Jahre alt ist.

Kindesunterhalt kann das Jugendamt ausrechnen. Bleiben nach Zahlung des Unterhaltes dem KV mehr als der Selbstbehalt, wird er zur Zahlung heran gezogen.

Je nach dem, wie hoch der Verdienst des Vaters ist, erhälst Du also vorrangig Geld von ihm.
Erst wenn diese Beträge fest stehen, kannst Du Dich ggf. an die Ämter wenden um dort aufstockend Hartz IV oder andere Hilfen (z.B. Wohngeld) zu beantragen.

Suche Einkommensbelege von ihm zusammen und wende Dich an das Jugendamt / einen Anwalt.
Dann erst kommt staatliche Hilfe zum Zuge.

Was Du auf jeden Fall schon mal durch planen solltest ist: Welche Einrichtungsgegenstände kannst Du mitnehmen. Welche sind also Dir.
Ggf. musst Du noch einige Dinge besorgen. Stelle einen Plan auf, damit Du Dein Budget einschätzen kannst.

 
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