Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 27.11.2012, 22:07 Uhr

trennung und Unterhalt

Er muss dem Kind Unterhalt bezahlen. Bis das Kind 3 Jahre alt ist, hast Du auch Anspruch auf Erziehungsunterhalt. Der hängt allerdings von der Leistungsfähigkeit ab. Sprich: Hat er nach dem Kindesunterhalt für beide Kinder nur noch seinen Selbstbehalt, kann er nicht zahlen.
Das muss aber grundsätzlich geklärt werden. Ohne die entsprechenden Summen bekommst Du keine staatliche Unterstützung.

Hol' Dir am besten einen Beratungsschein beim Amtsgericht und suche Dir einen Rechtsanwalt. Der rechnet den Unterhalt für Dich aus.
Den Kindesunterhalt kann auch das Jugendamt klären, wenn Du eine (kostenfreie) Beistandschaft beantragst. Um Deinen Unterhaltsanspruch muss sich allerdings ein RA kümmern.

 
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