Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 10.03.2004, 22:58 Uhr

Testament und Sorgerecht

So verschieden sind die Auskünfte, mir wurde damals gesagt, daß ein stinknormales schriftliches Sorgerechtstestament reicht, das man nicht beim Notar hinterlegen muss. Bei mir ist es so, daß der KV zwar die Vaterschaft anerkannt hat, sich aber nicht kümmert, nur zahlt. Ich habe alleiniges Sorgerecht. Ich habe so ein Testament aufgestetzt, von dem alle wissen, wo es bei mir daheim liegt und meine Eltern als Sorgerechtsberechtigte (tolles Wort) eingesetzt, der KV hat ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen. Davon abgesehen käme in meinem Fall das Kind niemals zum KV, da er ständig auf Reisen ist (beruflich) und meinen bzw. unseren Sohn gar nicht haben möchte. Da würde kein Richter und kein JA der Welt zustimmen. Und der KV erst recht nicht. Dem ist das Kind ein Klotz am Bein.

Davon abgesehen, Testamente müssen nicht zwingend beim Notar hinterlegt werden. Hab in dem Bereich Notariat mal gearbeitet und ne Ausbildung gemacht. Ein Testament mit allen wichtigen Kritekrien reicht völlig, selbst wenns zwischen den Socken liegt.

LG
Sue

 
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