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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 07.06.2011, 8:23 Uhr

Steuerfrage

Hallo zusammen,

die Frage ist nicht AE-typisch, aber vielleicht weiß das trotzdem jemand hier.

Wir sind seit Mitte 2008 getrennt. Die Steuererklärung für 2008 haben wir gemeinsam im Mai 2009 gemacht. Für 2009 und 2010 hab ich noch nichts gemacht.

MUSS ich die Steuererklärungen eigentlich machen oder ist es mir freigestellt? Einen Brief vom Amt hab ich noch nicht bekommen. Bekommt man überhaupt eine Erinnerung?

Zweite Frage: Bisher war ich in einem Steuerverein. Wenn ich jetzt kündige, kann ich dann die Erklärungen für 2009 und 2010 alleine machen oder müsste ich die noch zwingend über diesen Verein machen?

Danke für Tipps!

Gruß, M

@spmfl: DANKE DANKE DANKE DANKE!!!!!!!!!!!!!

Ich meld mich auch wieder, hab nur im Moment null minus ganz wenig Zeit :-(

 
8 Antworten:

Re: Steuerfrage

Antwort von Mamamia72 am 07.06.2011, 8:46 Uhr

Wir haben Steuererklärung 2009 auch noch gemeinsam gemacht (und untereinander geteilt), seit August 2009 leben wir offiziell getrennt, mit Mann habe ich das ganze auch in Vergangenheit auch immer über einen Lohnsteuerhilfeverein machen lassen.
Normalerweise haben solche Vereine schon gewisse Kündigungsfristen.
2010 habe ich dann meine Steuererklärung mittels Elster alleine gemacht und das hat sich auch gelohnt.
Ich glaube zu wissen, daß Du als Angestellter nicht gezwungen bist, eine Steuererklärung zu erstellen, aber vielleicht wissen diesbezüglich andere besser bescheid?

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Re: Steuerfrage

Antwort von Leena am 07.06.2011, 8:47 Uhr

Tja, es kommt drauf an, ob Du für 2009 und 2010 eine Erklärung abgeben musst... kann man so pauschal schlecht sagen. :-/

Kommt halt darauf an, was Du für Einkünfte hattest (im wesentlich kommt es dabei auf die Art der Einkünfte an, also im wesentlichen Einkünfte als Arbeitnehmer, Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb), und es kommt bei Einkünften auf Lohnsteuerkarte auch darauf an, ob man z.B. mehrere Arbeitsverhältnisse hatte oder sich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen - dann MUSS man eine Steuererklärung abgeben.

Vielleicht schaust Du mal z.B. hier, da wird aufgeführt, unter welchen Umständen man als Arbeitnehmer zur Abgabe verpflichtet ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Ansonsten würde ich schätzen, zumindest Dein Finanzamt geht nicht davon aus, dass Du zur Abgabe einer Steuererklärung für 2009 verpflichtet bist, sonst hätten sie Dich nämlich schon deswegen angeschrieben - eigentlich. Kann aber natürlich auch daran liegen, dass Ihr für 2008 noch zusammen veranlagt wurdet und mittlerweile ja ab 2009 Einzelveranlagung einschlägig ist, und rein theoretisch könnte es auch schlicht sein, dass man einfach Dich als Ehefrau aus dem bisherigen Steuerkonto gelöscht hat, aber kein neues Steuerkonto für Dich aufgebaut hat, obwohl Du zur Abgabe verpflichtet wärst...

Warum willst Du denn keine Erklärung abgeben - oder habe ich das nur missverstanden..? An sich würde ich Dir empfehlen, Dir das Ganze mal durchzurechnen, es KANN ja durchaus auch sein, dass Du eine Steuererstattung bekommen würdest, oder? ;-)

Z.B. unter www.elster.de kannst Du Dir eigentlich auch selber kostenlos ausrechnen, was bei einer Steuererklärung für Dich rum käme...

Ach so - auch Mitglieder in einem Lohnsteuerhilfeverein o.ä. sind nicht "gezwungen", die Erklärung über den Verein zu machen, wenn Du willst, kann Du Deine Erklärung natürlich alleine machen. :-) Allerdings wird Dich das kaum vor der Beitragszahlung retten, die läuft ja wieder über die Mitgliedschaft in dem Verein... Mit Kündigungsfristen bei Lohnsteuerhilfevereinen o.ä. kenne ich mich allerdings gar nicht aus, tut mir leid.

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Re: Steuerfrage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 07.06.2011, 9:15 Uhr

1. Siehe PN. :-))

2. Kommt auf die Kündigungsfristen an. Wenn du eh noch für den Verein zahlst, kannst du die das auch machen lassen....

3.


GLG
S *die gleich zum Sport düst ;-)*

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Leena

Antwort von Mucki+Ninchen am 07.06.2011, 10:32 Uhr

Danke dir schonmal für die ausführliche Auskunft!

Als gewerbliche Einkünfte sind normal Gehalt als Arbeitnehmer/Angestellte, sonst nix.

Ich muss zugeben, ich bin ein großer Schlamperkopp bei Unterlagen. Mir gehts nicht darum, keine Erklärung machen zu wollen, sondern mir fehlt schlicht die Zeit, mich da durchzuwühlen durch diese Unterlagen. Wäre ich gezwungen, müsste ich natürlich :-)

Ich denke, ich mache die Erklärungen noch - aber mir gings darum, dass ich nicht irgendwelche Fristen verpasse sozusagen. Kann ich denn jetzt auch für 2 Jahre die Erklärung abgeben, also für 2009 und 2010?

Oh man, Steuererklärungen und Zahnarzt - beides gaaaaaaanz schlecht, weil ich das immer nach hinten verschiebe. Beides. Lange. *schäm*

Gruß, M

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spmfl

Antwort von Mucki+Ninchen am 07.06.2011, 10:33 Uhr

SPOOOORT?

Okay, ich les die PN :-)))

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Re: Leena

Antwort von Leena am 07.06.2011, 13:07 Uhr

Okay, Du hast 2009 und 2010 jeweils das ganze Jahr als Arbeitnehmer/Angestellte auf Lohnsteuerkarte (Klasse II, nehme ich an?) gearbeitet, in jedem Jahr bei nur einem Arbeitgeber, und sonst nichts, verstehe ich das richtig? Keinerlei andere Einkünfte, kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen,..?

Demnach wärst Du dann grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - darfst es aber freiwillig, was sich bei einer möglichen Erstattung ja anbieten würde (von daher der dringende Tippp, die Sachen doch mal zusammen zu suchen und Dir auszurechnen, ob Du vielleicht eine Steuererstattung bekommen würdest).

Was die Fristen betrifft: Wenn man für 2009 eine Steuererklärung abgeben muss, muss man das bis zum 31.05.2010 tun, auf (begründeten) Antrag wird aber Fristverlängerung bis maximal 28.02,2011 gewährt.

Eine Antragsveranlagung wird durchgeführt, wenn man innerhalb der gesetzten Frist eine Steuererklärung abgibt und damit einen Antrag auf Veranlagung stellt.

Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung betrug bis 2007 zwei Jahre (also z.B. für 2003 endete die Frist am 31.12.2005). Diese alte Regelung ist zum Jahresanfang 2008 weggefallen, somit gilt hier die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO - sprich: vier Jahre.

Für eine Antragsveranlagung für 2009 hättest Du also noch bis Ende *rechne* 2013 Zeit - aber das sollte ich Dir dann wohl lieber nicht erzählen, oder? Nicht, dass Du das Ganze dann bis Silvester 2013 vor Dir her schiebst, dann die Unterlagen erst recht nicht mehr findest, und es dann zu spät ist... ;-)))

Was Zahnärzte betrifft, kann ich Dich ja verstehen (*seufz!!!!*), aber Steuererklärungen machen doch Spaß! *lach*

Gruß, L.

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Re: Leena - 2013 hört sich gut an :-)

Antwort von Mucki+Ninchen am 07.06.2011, 13:12 Uhr

Hallo Leena,

ja, stimmt mit der LSK.

Okay, das mit dem Jahr hättest du nun wirklich nicht sagen sollen :-)) Aber gut, ich werde es mir vornehmen bis zum Urlaub - dann weiß ich, nach dem teuren Urlaub kommt noch wieder Geld rein. Ein wenig bestimmt, da ich nebenbei studiere, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten habe. Naja, mal sehen.

Wo wohnst du und was kostet eine "Unterlagen-Aufräum-Aktion" bei dir? :-)))

GLG M

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Re: Leena - 2013 hört sich gut an :-)

Antwort von Leena am 07.06.2011, 14:48 Uhr

"Wo wohnst du und was kostet eine "Unterlagen-Aufräum-Aktion" bei dir? :-)))"

*lach*

Nee, ich wohne in der Nähe von Frankfurt (Main), aber "Unterlagen-Aufräum-Aktionen" biete ich nicht an - welcher Mensch holt sich aber auch schon freiwillig einen Finanzbeamten ins Haus?!? *grins*

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