Geschrieben von Mucki+Ninchen am 13.03.2009, 20:06 Uhr |
auch mal kurz ne Steuerfrage
Hallo zusammen,
bevor ich mich selbst an die Erklärung setze (hab ich noch nie gemacht) oder einen Lohnsteuerverein damit beauftrage (so lief es bisher) mal eine Frage:
Mein Ex und ich sind verheiratet, aber seit 1.7. getrennt lebend. Die Steuerklassen haben wir erst zum 1.1.09 ändern lassen.
Wie funktioniert das nun mit der Steuererklärung? Zusammen? Getrennt? Und wie stelle ich sicher, dass er nicht den großen Batzen bekommt? Ich habe zwar weniger verdient, aber relativ gesehen mehr Steuern bezahlt wegen Steuerklasse V, er hatte ja III. Ich möchte ihn nicht abzocken, mich aber andersrum auch nicht abzocken lassen.
Kann man das erste halbe Jahr zusammen, das zweite halbe Jahr dann getrennt veranlagen?
Und: Kann ich das überhaupt allein bzw. mit ihm machen oder ist das zu kompliziert fürs Trennungsjahr und wir lassen das von vornherein vom Profi machen? Das kostet dann aber wieder ... und wer weiß ob überhaupt was bei rum kommt?
Fragen über Fragen ... und tausend Dank für eure Hilfe!
LG Sylvia
Re: auch mal kurz ne Steuerfrage
Antwort von Sonja31 am 13.03.2009, 22:23 Uhr
Im 1. Jahr der Trennung kannst Du wählen. Also ENTWEDER - ODER. Halb-Halb ist nicht.
Getrennte Veranlagung: Du kriegst viel Geld zurück, er muss noch viel mehr nachzahlen
Gemeinsame: Er kriegt evtl. Geld zurück
Ich hab mit meinem Ex damals ausgemacht, dass wenn was zurückkommt, es MEINES ist, denn ich hatte schließlich massenhaft Lohnsteuer gezahlt, er kaum. Also warum sollte er was zurückkriegen, was er nicht einbezahlt hat. Die 200-300€, die wir zurück bekamen hat er mir gegeben.
Ich hab ihm ja die Wahl gelassen:-)
Wenn ihm die getrennte lieber gewesen wäre, gerne. Aber so eklig bin ich ja nicht:-) andererseits sehe ich nicht ein, ihm die Rückerstattung zu lassen, obwohl er fast null Lohnsteuer geleistet hat.
Mag jetzt mancher anders sehen, von wegen 50:50.
Wenn er auch die Hälfte Lohnsteuerabzüge gehabt hätte, gerne.
LG
Re: auch mal kurz ne Steuerfrage
Antwort von nociolla am 14.03.2009, 8:51 Uhr
Bei uns war es auch sie er hat auf die gemeinsame Bestanden ( darf er laut Gesetz ) doch eigentlich muss es dann genau aufgeschlüsselt werden wer wie was einbezahlt hat und zurück bekommt .
Also wir haben sie zusammen machen lassen und es gab 1800 € zurück davon hat er meine Wohnungskaution bezahlt 1600 € und den Rest dürfte er behalten .
Da gab es auch kein Streit wegen 50:50 da er bei der getrennten super viel nachbezahlen hätte müssen und er seinen Anteil bekommen hat in den er nichts bezahlen musste .
Anja
Hallo ...darf ich mich dazu gesellen ?
Feibeitrag für die Steuer
Jetzt habe ich zwei Drucker...
Ich habe einen Johob!!!!
Der Urlaub ist vorbei....
Frage zu Fotoalben etc
Meine Wohnung stand in der Mittwochszeitung und jetzt?
Gute Laune für alle
Wochenende !!!!!!