Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Astrid&Adam am 07.05.2003, 7:19 Uhr

Sozialhilfe bei Lebensgemeinschaft

HAllo Dana!

Also wennsie rausbekommen, dass jemand in ner nicht angegebenen Partnerschaft lebt, dann untersuchen sie wie viel der Partner verdient. Wenn er zu viel verdient, muss er für den PArtner der HLU bezieht aufkommen. Also wird rückgerechnet, wie lange das Paar schon zusammen sind und dann wird das abgezogen. Wenn er soviel vedient, dass er den Partner ganz versorgen kann, wird der HLU eingestellt und es wird eine Rückzahlung verlangt.

Ob sie sich bei den Nachbarn erkundigen dürfen, weiß ich nicht. SIe machen es zumindest, vorallem auch mal gern beim Vermieter. Und mancher Nachbar ist da sehr auskunftsbereit.

Ach ja und selbst, wenn er nicht soviel verdient, aber sie scih eine Wohnung teilen muss er die Hälfte der Miete tragen. Und die zu viel bezogene Miete wird zurückgefordert.

Liebe GRüße

AStrid!!

 
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