Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.05.2003, 23:25 Uhr

Das Amt hat mehrere Optionen...

Hallo,

wenn das Amt, wie auch immer, über solche Dinge Kenntnis erlangt, gibt es diverse Möglichkeiten:
unangemeldete Hausbesuche (logisch, angemeldet würd's nix bringen!), natürlich auch Befragungen der Nachbarn, Strafanzeige wegen Sozialhilfebterug und Rückforderung der zuviel gezahlten Sozialhilfe (ziemlich sicher)... je nach Dauer können das durchaus ganz schnell fünfstellige €-Beträge sein (s.unten), das kommt auf den Einzelfall an.
Und ich kann Dir sagen, daß die Leute in den Sozialämtern sehr allergisch auf solche Vorgänge reagieren. :-(
Und noch eins ist klar: Ist der Geist erst aus der Flasche, dann prüft das Amt künftig sehr pingelig und genau jeden Antrag (Bewilligung nach Vorschrift = das Ermessen wird eng ausgeübt).

Bei uns gab es solch einen Fall, da stellte sich heraus, daß die Mutter bereits über 3 Jahre lang mit dem Kindesvater zusammenlebte. Er war kurz nach Geburt eingezogen und die Mutter hatte dies nicht mitgeteilt. Der Mann verdiente so viel, daß die gesamte Sozialhilfe zu Unrecht gezahlt worden war. Der Fall war klar: 41 Monate x 1300,- DM = 53.300,- DM Rückforderung! Herzlichen Glückwunsch! Den Rückforderungsbescheid focht die Familie zwar an, aber den Prozeß vor dem Verwaltungsgericht hat das Amt klar gewonnen... Was aus der Strafanzeige wurde, weiß ich nicht, das wird auch dem Amt nicht mitgeteilt.

Ich will keine Panik machen, sondern nur vor Augen führen, daß diese Form des "Schummelns" (gelinde ausgedrückt) sehr schnell ind Fiasko führen kann, wenn die Sache aufgedeckt wird, sowohl finanziell als auch strafrechtlich.

Inwiefern man dieses Risiko eingehen will, muß jeder selbst entscheiden... nur Verständnis sollte man nicht erwarten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

So, nun könnt ihr mich steinigen! :-)

Liebe Grüße

Ralph/Snoopy

 
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