Geschrieben von JuliaLinda am 06.07.2010, 16:17 Uhr |
Sorgerecht
Hallo Muttis und Papis,
ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber ich hab da mal ne Sorgerechts-Frage:
Wenn ich bei der Geburt angebe, dass ich das alleinige Sorgerecht möchte, kann ich das im Nachhinein einfach wieder ändern?
Re: Sorgerecht
Antwort von Pamo am 06.07.2010, 16:25 Uhr
Wenn du mit dem Vater des Kindes verheiratet bist, dann bekommt ihr beide das Sorgerecht. Wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommst du das alleinige Sorgerecht - da musst du nichts "angeben". Und ja, du kannst spaeter dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht einraeumen.
Re: Sorgerecht
Antwort von mamafürvier am 06.07.2010, 16:40 Uhr
Bei der Geburt fragt danach kein Mensch und das andere wurde von Pamo ja bereits erklärt.
Re: Sorgerecht
Antwort von Julia+3 am 06.07.2010, 17:13 Uhr
Nur bitte noch bedenken man kann es nicht einfach so wieder zurück ändern auf das alleinige. falls ihr irgendwann das gemeinsame Sorgerecht gemacht habt.
Re: Sorgerecht
Antwort von susafi am 06.07.2010, 17:31 Uhr
ihr habt das verstanden? Ich überhaupt nicht. Bist du gerade schwanger? Verheiratet oder "nur" in einer Lebensgemeinschaft? Wenn man verheiratet ist bekommt man das gemeinsame Sorgerecht, da kann man nicht sagen ich möchte das alleinige. Wenn man nur in einer Partnerschaft lebt, bekommt man das alleinige Sorgerecht, kann aber das gemeinsame einräumen... später Rückgängig machen kann man das ganze nicht...
Re: Sorgerecht
Antwort von mamafürvier am 06.07.2010, 18:18 Uhr
Es geht bestimmt um eine Freundin... nicht um sie
Re: Sorgerecht
Antwort von JuliaLinda am 06.07.2010, 18:49 Uhr
Ich bin in der 29. SSW.
Hintergrund: Ich möchte auf Arbeit einen Präferenzantrag stellen, mit alleinigem Sorgerecht.
Wenn dieser durch ist, möchte ich gerne, dass mein Partner auch Sorgerecht hat, möchte dann also das geteilte Sorgerecht.
Re: Sorgerecht
Antwort von susafi am 06.07.2010, 18:59 Uhr
Du willst auf Arbeit einen Antrag mit alleinigen Sorgerecht stellen? Wieso auf Arbeit? Arbeitest du auf dem Jugendamt? Nein, dann bräuchtest du ja hier nicht fragen und wüßtest das...
Und wieso erst alleiniges Sorgerecht und dann geteiltes? Warum nicht gleich geteiltes? Antrag auf alleiniges Sorgerecht muss man auch gar nicht stellen, das hat man doch automatisch... Verstehe den ganzen Sinn nicht, sorry...
Re: Sorgerecht
Antwort von bikermouse66 am 06.07.2010, 18:59 Uhr
Was soll das denn???
Entweder hab ich offiziel das alleinige Sorgerecht oder gar nicht, aber nicht nur für den Arbeitgeber.
Re: Sorgerecht
Antwort von JuliaLinda am 06.07.2010, 19:03 Uhr
Wenn ich den Antrag mit geteiltem Sorgerecht stelle, dann schicken die mich jedes Wochenende Sa und So arbeiten, dann bräucht ich keine Muttischicht beantragen.
Also beantrage ich die Schicht mit alleinigem Sorgerecht, arbeite Mo bis Fr und lasse dann geteiltes Sorgerecht "eintragen", der Arbeitgeber merkt davon aber nix. Für den zählt nur, dass ich mit alleinigem Sorgerecht beantragt habe...
Ist ein wenig Konzernspezifisch, deswegen nicht für jeden so einfach zu verstehen.
Trotzdem man hier ein bisschen dumm von der Seite angemacht wird, danke für eure Antworten.
Re: Sorgerecht
Antwort von susafi am 06.07.2010, 19:07 Uhr
Ach jetzt verstehe ich das auch... nun ja, wenn das rechtens ist, sollte das wohl so funktionieren... du kannst deinem Partner später das gemeinsame Sorgerecht geben... bzw. sehe ich auch kein Problem darin das alleinige zu behalten, solange dein Partner alles mit entscheiden darf...
Re: Sorgerecht
Antwort von Patti1977 am 06.07.2010, 19:09 Uhr
ich hab auch alleinige SR wegen Elternzeit, danach ändern wir es in geteiltes SR. Wir leben auch nicht zusammen sonst ginge das nicht.
DANKE
Antwort von JuliaLinda am 06.07.2010, 19:09 Uhr
für die nette Antwort, susafi :)
????????????????????
Antwort von Dinchen16012009 am 06.07.2010, 20:51 Uhr
Geht das einem Arbeitgeber überhaupt was an???
Hab ich noch nie gehört so was
Und das mit der Elternzeit auch nicht.
Re: ????????????????????
Antwort von Savanna2 am 06.07.2010, 21:36 Uhr
Mit der Elternzeit ist wohl so dass sie dadurch 14 Monate Elterngeld bekommt wenn man Ae ist aber das hat doch nichts mit ASR zu tun.b
Re: ????????????????????
Antwort von Dinchen16012009 am 06.07.2010, 21:50 Uhr
Sicher???
Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das das alleinige Sorgerecht etwas mit dem Elterngeld zu tun hat.
Re: ????????????????????
Antwort von Savanna2 am 06.07.2010, 22:18 Uhr
Sag ich doch, das hat nichts damit zu tun.
Sondern ob man Ae ist.
Re: ????????????????????
Antwort von tommimam am 06.07.2010, 22:42 Uhr
als AE zählt man beim Elterngeld nur wenn man auch das ASR hat, so war es zumindest vor 3 Jahren bei mir und ich lebte mit dem KV nicht einmal in einer Wohnung oder gar Ort
Re: ????????????????????
Antwort von Savanna2 am 07.07.2010, 20:36 Uhr
Das wäre mir neu
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