Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angel1203 am 13.01.2006, 15:49 Uhr

soll

Normaler weise würde ihm ja aber auch das ergänzende ALG II gar nicht zustehen, da er ja nicht seine komplette Einkünfte angibt. Viele Rechnungen lässt er sich bar bezahlen und diese tauchen dann nirgends weiter auf.

Und die die aufs konto überweisen wollen, denen gibt er die kontonummer seines älteren sohnes.

Also um das zu verdeutschen, beim Amt gibt er sowohl für ALG II als auch für UHV nur ein einkommen von 450 Euro an (nachdem Umsatzsteuer abzug usw.), verdient aber weitaus mehr, ca. 1000 beim Taxifahren, weitere 300 - 400 Euro durch Gartenarbeiten und durch seine Winterdienstkunden hatte er nochmal über 600 Euro mehr Einkommen.

Es geht also nicht nur darum das er tatsächlich in der Lage wäre Unterhalt zu zahlen, sondern auch um Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch.

 
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