Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 13.03.2014, 9:00 Uhr

So, und rein rechtlich bist du auch auf der sicheren Seite....

Die Erlaubnis der Teilnahme am Schwimmunterricht im Rahmen des normalen Sportunterrichts fällt eindeutig unter Alltagssorge, also etwas, was du durchaus alleine entscheiden darfst....

Er soll sich mal nicht so aufplustern....er soll mal zu einem Rechtsanwalt, und ihm vorschlagen, dass er wegen so etwas klagen will...der lacht ihn dann aus...

 
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