Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.10.2012, 12:39 Uhr

Shinead Sherlock ermittelt...

... und wurde fündig.

So einmal im Jahr durchsuche ich das I-Net nach meinem Ex und (ja, er ist nur der) Erzeuger meines Sohnes.
Neben dem Zitat in einer Zeitung von 2006 und einem recht dämlichen Leserbrief auf dem Jahr 2010 habe ich nie etwas gefunden.

Bis gestern...

Er hat eine Schule besucht, das wusste ich. Er wollte Online-Redakteur werden. Schreiben kann er ja, das muss ich neidlos zugestehen.
Da prangt jetzt also sein Name in den Metadaten einer lokalen Zeitung mit einer Auflage von 123.000 Stück.
So wie ich das sehe, ist es ein kostenfreies Blatt, das sich über Werbung finanziert.

So weit, so gut.

Was verdient man denn dort?
Bisher zahlen ja seine Eltern den Unterhalt und ich war so frei, die Anhebung des Unterhalts wegen Altersstufenwechsel zu übersehen.
Aber wenn der KV tatsächlich arbeiten geht, sähe die Lage natürlich anders aus. *hust*
Dann hätte ich gerne Unterhalt gem. DDT. Auch wenn ihn das zu Tode ärgern würde.

Was verdient man als Redakteur einer solchen Zeitung? *grübel*

 
5 Antworten:

Re: Shinead Sherlock ermittelt...

Antwort von Pamo am 22.10.2012, 12:45 Uhr

Das Gehalt ist sicher Verhandlungssuche. Ich habe einen Bekannten, der auch für ein Stadtmagazin arbeitet und zwar viele, viele Stunden. Leider ist es hauptsächlich Ehrenamt und Ehrensache.

Lass ihn doch einfach mal überprüfen. Das ist doch bestimmt sowieso fällig.

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dr. snuggles kann vielleicht helfen? owT

Antwort von Pamo am 22.10.2012, 12:47 Uhr

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Hungerleiderjob bei Festanstellung und Taschengeldniveau als Freiberufler

Antwort von lastunicorn am 22.10.2012, 12:49 Uhr

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Warum hast Du die Alterstufe übersehen???

Antwort von Aprilscherz2000 am 22.10.2012, 14:31 Uhr

Eigentlich müßte der Unterhaltspflichtige darauf auch achten.Dann gibts halt ne Nachzahlung;-)Hast Du ne Beistandschaft?

LG Chrissie

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Re: Warum hast Du die Alterstufe übersehen???

Antwort von shinead am 22.10.2012, 14:46 Uhr

Ich habe es absichtlich übersehen.

Auf die 25 Euro mehr bin ich nicht angewiesen und da seine Eltern freiwillig den Unterhalt übernommen haben (und ich weiß, dass sie es eben auch nicht so dicke haben), sah' ich keinen Grund zum 5. Geburtstag darauf zu pochen.

Wenn Junior in die Schule geht, sieht es anders aus. Da würde ich dann schon rütteln.

Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn der Erzeuger selbst erwerbstätig ist, und daher den Unterhalt selbst bestreiten kann.
Zu ihm bin ich da nicht so nett wie zu seinen Eltern...

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