Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tinai am 15.12.2004, 14:59 Uhr

sex. bel.

Bei sexueller Belästigung bekommst DU definitiv keine Sperre! Ein Anwalt hat mir mal von so einem Fall erzählt. Denn das sind ja unterträgliche Zustände, die niemandem zuzumuten sind.

Aber Du musst es irgendwie belegen oder glaubhaft machen können. Kannst Du das?

Ansonsten: Gibt es eine Möglichkeit, das Geld ruckzuck zurückzugeben? Gibts irgendwen, den Du anpumpen kannst? Geh mal im Kopf alle Möglichkeiten durch.

Viel Glück.

 
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