Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 10.01.2013, 13:31 Uhr

schau mal hier:

http://www.stern.de/wirtschaft/geld/kuerzung-erlaubt-weniger-weihnachtsgeld-bei-krankheit-577522.html

Das dürfte etwas Licht ins Dunkel bringen.

 
2 Antworten:

Re: schau mal hier:

Antwort von Keldana am 10.01.2013, 13:32 Uhr

Sorry für den Post hier ... dieses Forum bringt mich nochmal zur Weisglut. Erst geht das Posting 5 Mal gar nicht und dann landet es hier falsch ...

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Re: schau mal hier:

Antwort von nociolla am 10.01.2013, 13:39 Uhr

Bei uns ist die Sonderzahlung nicht an Arbeitsleistung sondern an Betriebszugehörigkeit gekoppelt.



So steht es bei mir.

" Die Gewährung einer Sonderzahlung, wenn der Mitarbeiter länger als sechs Monate im Betrieb tätig war , erfolgt als freiwillig Leistung , die den Arbeitgeber nicht zu einer wiederkehrenden Zahlung verpflichtet "

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