Geschrieben von Keldana am 10.01.2013, 13:31 Uhr |
schau mal hier:
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/kuerzung-erlaubt-weniger-weihnachtsgeld-bei-krankheit-577522.html
Das dürfte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Re: schau mal hier:
Antwort von Keldana am 10.01.2013, 13:32 Uhr
Sorry für den Post hier ... dieses Forum bringt mich nochmal zur Weisglut. Erst geht das Posting 5 Mal gar nicht und dann landet es hier falsch ...
Re: schau mal hier:
Antwort von nociolla am 10.01.2013, 13:39 Uhr
Bei uns ist die Sonderzahlung nicht an Arbeitsleistung sondern an Betriebszugehörigkeit gekoppelt.
So steht es bei mir.
" Die Gewährung einer Sonderzahlung, wenn der Mitarbeiter länger als sechs Monate im Betrieb tätig war , erfolgt als freiwillig Leistung , die den Arbeitgeber nicht zu einer wiederkehrenden Zahlung verpflichtet "