Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von 32+4 am 11.01.2008, 14:55 Uhr

@ Rainer..kurz einmisch ;-)

Wer "untertaucht", verliert die Rechte

Ebenso wertete das OLG Oldenburg die Absicht der Mutter, mit der Namensänderung des Kindes endlich alle Brücken zu ihrem früheren Partner abzubrechen, als rechtlich völlig unerheblich (Az.: 11 UF 26/99).

Schlechte Karten hat der leibliche Elternteil dagegen, wenn er den Kontakt zu dem Kind abgebrochen hat. In diesem Fall dürfe seine Zustimmung zu der Namensänderung ersetzt werden, meinten die Oberlandesgerichte Hamm (Az.: 5 UF 360/99) und Bamberg (Az.: 7 UF 90/00). Dies gelte erst recht, so das OLG Oldenburg, wenn mit dem „Untertauchen“ zugleich eine Verletzung von Unterhaltspflichten verbunden sei (Az.: 11 UF 121/99).

Formal ist zu beachten, dass einer Namensänderung nicht nur der leibliche Vater, sondern auch das Kind selbst zustimmen muss, sobald es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Nach Meinung des OLG Köln genügt es nicht, wenn das Jugendamt erklärt, das Kind sei mit der Namensänderung einverstanden. Vielmehr müsse es diese Erklärung „höchstpersönlich“ und in öffentlich beglaubigter Form abgeben (Az.: 14 UF 35/99). Außerdem könne auf eine persönliche Anhörung von Eltern und Kind nicht verzichtet werden, so dass eine Entscheidung „nach Aktenlage“ unzulässig sei, heißt es in einem weiteren Beschluss des Gerichts (Az.: 14 UF 220/98).

http://www.kidnet.de/detail.php?id=804&m=0&grid=8

Unterhalt und Namensrecht können also doch im weitesten Sinne zusammenhängen ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.