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Geschrieben von annipanni am 29.01.2008, 23:10 Uhr

Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Hallo,
habe hier schon mal was ähnliches gefragt...Jetzt wird´s aber ernst.
Habe beim JA die Beistandschaft, die jetzt gegen den KV die Unterhaltsklage einreichen will. Der Sachbearbeiter meinte, er wird die Klage auf jeden Fall verlieren, da er leistungsfähig ist.
Ich solle für mich Prozesskostenhilfe beantragen. Auf die Frage hin, ob es doch nicht das Kind beantragt, war die Antwort: Nein, das Kind hat ja eh kein Vermögen. Also wie jetzt? Ist es egal wer PKH beantragt???
Ich bekomme z.Zt. Elterngeld und mein Freund arbeitet unregelmäßig neben dem Studium.
Muss ich bei den Verhältnissen auch den Verdienst meines Freundes (wir haben vor kurzem ein gemeinsames Kind bekommen) angeben?
Bin schon voll erschrocken, dass ich dafür belangt werde, Rechtsstreitigkeiten bezahlen zu müssen, wobei wir sowieso schon so wenig haben, dass wir kaum über die Runden kommen! Auf die Klage verzichten kann ich ja nicht, irgendwie muss ein Titel erwirkt werden.
Hat jemend schon was ähnliches erlebt? Gruß,
annipanni

 
6 Antworten:

Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von Big Mamma am 29.01.2008, 23:14 Uhr

hmm gehts da auch um unterhalt für dich???

denn bei unterhalt fürs kind dachte ich dass die beistandschaft alles übernimmt, eben weil die kids mittellos sind.

bei uns hat die bestandscahft auch den titel erwirkt, ohne dass ich irgendwas machen musste ( ausser auskünfte geben).

LG Mel

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Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von annipanni am 29.01.2008, 23:48 Uhr

Hallo,
es geht da nur um Unterhalt fürs Kind. Sorry, habe vergessen...Auskunft über deine finanzielle Verhältnisse musstest du trotzdem machen?
Das JA hat mir keine weiteren Auskünfte erteilt, außer dass ich über meine Einkünfte im Formular auf Antrag auf PKH geben muss.
lg
annipanni

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Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von Big Mamma am 30.01.2008, 8:45 Uhr

nee, ich wüsste auch ned was des mit dem unterhalt zu tun hätet? selbst wenn ich millionen verdiene hätte der vater doch weiterhin eine unterhaltspflicht. ( okay, dann würd ich wohl auf die paar euro verzichten, is ja nur wunschdenken *g+)

ich muss ne jährliche auskunft geben wegen unterhaltsvorschuss, aber da steht auch nix drin von mir. nur wie oft der vater sich kümmert, ob er irgendwas gezahlt hat ( schulkosten oder was anderes), die adresse von ihm wird aktualisiert. und angeben müsste man es auch wenn man wieder geheiratet hätte, dann gibts ja keinen unterhaltsvorschuss.

LG MEl

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Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von Shinead am 30.01.2008, 10:51 Uhr

Also ich habe alles über eine Anwältin laufen...

Aber den Beratungsschein und die PKH habe ich für meinen Sohn beantragt. Will heissen: In allen Papieren steht mein Sohn als Antragsteller.

Meine fin. Verhähltnisse wurden auch abgefragt. Denn als Mutti ist man ja auch unterhaltsverpflichtet. Der Staat übernimmt die Kosten nur, wenn auch bei den U-verpflichteten nix zu holen ist.

Gruß
Corinna

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Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von annipanni am 30.01.2008, 13:01 Uhr

Danke für eure Antworten,
werde auch das Kind als Antragsteller eintragen, mal sehen, was sie sagen...lg
annipanni

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Re: Prozesskostenhilfe Unterhaltsklage

Antwort von Lissy2406 am 30.01.2008, 19:53 Uhr

Hallo,
ich habe den Antrag auf mein Kind ausgefüllt. Von meinem Einkommen habe ich keine Angaben gemacht.
Ich habe übrigens vor kurzem ein Schreiben bekommen, daß ich über 60,-- € anteilige Prozeßkosten bezahlen muss.
Der Antrag auf Unterhaltstitel wurde vom Jugendamt rückwirkend gestellt und da ich in dieser Zeit unregelmäßig sehr wenig Unterhalt bekommen habe, muß ich jetzt anteilig zahlen.
VG,
Lissy
P.S. Sag mal bescheid, wenn du den Titel hast, ich warte jetzt schon seit über 5 Monate.

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