Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Engels-Flügel am 29.01.2024, 11:19 Uhr

Pflegegeld

Hallo,
Ich hatte im privaten Umfeld schon einige Pflegefälle. Der letzte ist gerade letztes Jahr verstorben.
Sie muss wöchentlich 10 Stunden Pflege , bzw. Betreuung erbringen.
Dies tut sie so wie ich dies verstanden habe. Das Kind ist am Wochenende beim Vater, das tut dem keinen Abbruch, an der vorgegebenen Zeit, 10 Stunden bekommt sie locker zusammen.
Daher bekommt sie auch nichts gekürzt.
Es sei denn, das Kind befindet sich längere Zeit beim Vater, also mehr als 8 Tage oder 2 Wochen, müsste sie das melden, wobei ich hier keine schlafenden Hunde wecken würde.
Sie darf nur nicht den halbjährlichen Pflegeberatungstermin nicht vergessen.

 
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