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Geschrieben von Maisha am 27.03.2009, 14:25 Uhr

Passt vielleicht nicht ganz, aber: bräuchte Rat / Tip wg. Umzugsgenehmigung ...

Hallo Ihrs,

hat vielleicht Jemand von Euch Erfahrung mit einer sogenannten "Umzugsgenehmigung" von der Arge? Ich beziehe zwar schon etwas länger Hilfen von der Arge, aber stehe zum ersten Mal vor einem "Wohnungsproblem" :o)

Es geht darum, dass ich seit 15.7 Juli 2009 mit meinem Sohn in einer 3ZiWo ( 60qm ) wohne. Im Februar habe ich ein Kind bekommen und die Wohnung ist doch mehr als ungeeignet, erweist sich als zu klein, leider. Dazu kommt, dass ich für 2008 über 300 Euro Nebenkosten nachzahlen soll, was die Arge nicht übernimmt und ich mir nicht leisten kann somit zukünftig vermeiden möchte.

Wer von Euch hat Erfahrungen damit bzw. kann mir Tips geben?

Winke Mai

 
6 Antworten:

Re: Passt vielleicht nicht ganz, aber: bräuchte Rat / Tip wg. Umzugsgenehmigung ...

Antwort von spiky73 am 27.03.2009, 15:03 Uhr

hallo mai,

bei deinem anliegen konkret kann ich dir nicht helfen, aber: ist die wohnung wirklich zu klein oder empfindest du das nur subjektiv so?

in der regel legt das amt pauschal folgenden raumbedarf zugrunde:
1. person 45 qm, jede weitere person 15 qm.
das wären für euch dann insgesamt 75 qm.
allerdings ist dein baby ja noch sehr klein und benötigt erst mal nicht so viel platz, also musst du diese entscheidung ja auch nicht übers knie abbrechen.

wir haben jetzt eine relativ grosse wohnung (zu dritt 4 zkb, 100 qm), aber ich beziehe keine beihilfen vom amt sondern finanziere uns selbst.
allerdings haben wir vorher in einer 65 qm grossen 3 zimmer-wohnung gewohnt. die bausubstanz war dort schlecht und das war mit ein grund, weshalb wir umgezogen sind. und vor jahren in frankfurt habe ich mit meiner tochter eine ähnlich grosse und ähnlich geschnittene wohnung (2,5 zkb, 65 qm) bewohnt, die allerdings modernisiert war und auch für eine weitere person noch völlig ausgereicht hätte.

als ich 2007 schwanger wurde, stand ein umzug erst mal nicht auf meiner dringlichkeitsliste. ich hätte auch noch gewartet, bis das kleine 2 oder 3 jahre alt ist. aber dann wurde dieses wohngebiet hier mit einem schlag frei und die wohnungen standen zum verkauf oder wurden billigst vermietet. und da es sehr viele interessenten gab, habe ich mich eben spontan zu einem umzug entschlossen.
die mieten wurden damals spottbillig angesetzt, weil mal befürchtete, auf den ganzen wohnungen sitzen zu bleiben (das wohngebiet war als ganzes an die u.s. armee vermietet und der mietvertrag wurde nicht verlängert). inzwischen habe ich gehört, dass die einzelnen wohnungen, sobald welche frei werden, zu höheren mietpreisen angeboten werden. insofern war damals mein spontanentschluss goldrichtig!

bei der sache mit der nachzahlung musst du eben überlegen, ob es dich auf lange sicht günstiger kommen wird, die wohnung zu wechseln. oder ob es nicht doch eine möglichkeit gibt, den verbrauch (ging es um heizkosten?) zu senken.

liebe grüsse,
martina

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Nebenkostennachzahlungen gehören zur Miete und...

Antwort von Ralph am 27.03.2009, 15:21 Uhr

... MÜSSEN übernommen werden.

Ausnahmen: Tagstrom wird nie übernommen, und ggf. der Warmwasseranteil der heizkosten, der gehört auch nicht mit zur Miete.
Alles andere, Bertiebs-, heiz- und Wasserkostennnachzahlungen sind zu übernehmen. gehe zur Arge und stelle den antrag, bei Ablehnung gehe in Widerspruch. Diesen dürftest Du zu 99,99% gewinnen.

Ralph/Snoopy

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Re: Nebenkostennachzahlungen gehören zur Miete und...

Antwort von Maisha am 27.03.2009, 17:02 Uhr

Hallo Ralph,

es handelt sich um "Umlagefähige Nebenkosten" vom Haus sowie Heizkosten und beläuft sich auf runde 300 Euro für August bis Dezember ... wobei ich erst um Weihnachten geheizt habe ...

Gruß Mai

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Re: Passt vielleicht nicht ganz, aber: bräuchte Rat / Tip wg. Umzugsgenehmigung ...

Antwort von Maisha am 27.03.2009, 17:05 Uhr

Hallo,

es kommt halt dazu, dass z.B. 3 von 5 Türen nicht zu schließen sind, das Haus keine Wärmedämmung hat und selbst mit Heizung haben wir nachts nur 16 Grad somit sind die KIds fast ständig verschnupft. Unsere Nachbarn sind sich ewig am Zoffen und schreien ect. pp.
Bei meinem Großen wurde ein IQ von 142 ermittelt und da es hier keine entsprechenden Förderschulen / -möglichkeiten gibt, möchte ich u.A. auch umziehen. Desweiteren könnte ich in der anderen Stadt eine Fortbildung machen, die mir hier nicht möglich ist ...
Solche gRünde habe ich :o)

Gruß

Mai

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Re: Passt vielleicht nicht ganz, aber: bräuchte Rat / Tip wg. Umzugsgenehmigung ...

Antwort von spiky73 am 27.03.2009, 17:44 Uhr

hallo mai,

schlechte bausubstanz oder nervige nachbarn sind wieder eine ganz andere sache als "ich finde die wohnung zu klein", lach.
und ein umzug aus beruflichen gründen ist allemal ein guter grund.

wenn du allerdings nicht unter dem zwang stehst, schnell umziehen zu müssen, hast du den vorteil genauer zu sondieren, welche wohnung dir zusagt und welche nicht. sonst hast du am ende wieder genauso nervige nachbarn oder schlechte bausubstanz wie in der jetzigen bleibe.

und wie gesagt - auch eine von der grundfläche her "kleine" wohnung kann bei grosszügiger zimmeraufteilung riesig gross wirken...

lg,
martina

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Re: Passt vielleicht nicht ganz, aber: bräuchte Rat / Tip wg. Umzugsgenehmigung ...

Antwort von Maisha am 27.03.2009, 18:17 Uhr

Hallo,

sicher können 65qm gut aufgeteilt schöner sein wie 80qm mit mieser Aufteilung :o)

Ich bin schon fleissig am Gucken und werde sicher nicht die erstbeste Wohnung nehmen :o)

LG

Mai

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