Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 14.05.2012, 21:30 Uhr

pamo

habe mich falsch ausgedrückt.

das war nciht auf die bewerbung an sich bezogen sondern mit der kündigungsfrist.

angenommen sie ist 2 monate, gelten diese dann ab eintritt nach der elternzeit also zb juli+ 2 monate oder wenn ich jetzt was finde und im mai kündige dann 2 monate während der elternzeit

 
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