Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von PatchworkByDoing am 01.05.2014, 11:46 Uhr

Ohne Mietvertrag wird gar nix gezahlt !

Ich habe nichts von OHNE Mietvertrag geschrieben, sondern davon, dass andere Personen darin stehen.

Ich hatte eine Wohnung, die mein Vater angemietet hat für mich ( solange ich noch in der Inso war, lief das über meinen Vater, später wurde der Mietvertrag auf mich umgeschrieben wo ich die Restschuldbefreiung nachweisen konnte gegenüber dem Vermieter). Für das Jobcenter war es ok, dass ich nicht im Mievertrag stand, die Kosten der Unterkunft wurden auf jeden Fall übernommen. Ich brauchte also keinen Mietvertrag der auf meinen Namen lief - das Jobcenter wurde im Vorfeld über diese Problematik informiert und sagte mir schriftlich zu, dass mein Vater für mich diese Wohnung anmieten könne und dass ich per Meldenachweis eben nachweisen solle, dass ich mit den Kindern dort wohnen würde. Das lief so alles ok.

Meine Nachbarin hat ihren Ex immer noch mit im Mietvertrag stehen, der wohnt aber nachweislich nicht mehr da. Ab dem Tag wo er nachweislich auszog übernahm das Jobcenter die vollen Kosten der Unterkunft für sie und ihre Kinder.

 
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