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von spiky73  am 17.07.2011, 14:04 Uhr

OT: ein fall für die haftpflicht?

hallo,

mir ist gerade eben aus dem oberen fach im kühlschrank etwas auf die untere glasplatte gefallen. die glasplatte ist in der mitte durchgebrochen.
der kühlschrank gehört meiner freundin, dh. er ist teil der einbauküche, die nunmal hier in der wohnung steht (habe ich schonmal erwähnt, dass ich die küche nicht mag? *grummel*).

weil ich nichts besseres zu tun habe, werde ich mich morgen mal ans telefon schwingen und bei einer glaserei anrufen, um herauszufinden, ob die eine solche glasplatte zuschneiden und was das kostet (die umliegenden glaserein werben in den gelben seiten mit fenster- und wintergartenbau, das hat ja mit meinem anliegen so gar nichts zu tun...) und auch mal beim hersteller nachfragen, ob es eine solche platte noch als ersatzteil gibt (der kühlschrank ist asbach...).

würdet ihr den schaden generell eurer haftpflicht melden (ich habe jetzt halt keinerlei vorstellung, wieviel zu ein glasplatte kostet, bei 10-20 euro würde ich mir schon den anruf bei der versicherung verkneifen...) oder sagt ihr, dass das nur "großen" schäden vorbehalten ist?

lg,
martina

 
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