Für alleinerziehende Eltern

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von FrauKrause  am 01.10.2012, 16:44 Uhr

naja, Du musst schon MEHR Infos geben...

und warum gehst Du dann nicht einfach mit? Du bist ja sonst auch immer dabei, wie Du schreibst. Wenn es ein Urteil gibt, MUSST Du Dich ja sogar weigern, weil Du sonst Deiner Fürsorgepflicht nicht angemessen nachkommen würdest, denke ich. Verstehe die ganze Fragerei nun nicht mehr. Geh mit oder bleib mit Deiner Kleinen fern.
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Einem Schläger würde ich mein Kind auch nicht geben. Und mit diesem Urteil schon mal gar nicht.

LG fk

 
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