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Geschrieben von nicole1703 am 01.07.2009, 9:32 Uhr

muss/kann der vater sich beteiligen am schulsachen kauf?

hallo ihr lieben,

meine frage steht ja schon im betreff, also muss od kann der vater sich beim schulsachenkauf beteiligen? wir kommen nun in die 4 klasse und brauchen fast nur neue hefte, aber auch einen zirkel also kann ich nett fragen ob er die hälfte dabei tut od ist dafür u.a. der unterhalt gedacht den er zahlt?

danke für die auskunft

nicole

 
6 Antworten:

ob er muß weiß ich nicht aber er sollte

Antwort von mamafürvier am 01.07.2009, 9:37 Uhr

Oh... ob er muß weiß ich garnicht.
Mich wundert aber immer, daß manche Mütter sowas erst fast erbetteln müssen. Find ich echt traurig. Ich sprech mit meinem Ex, was zu kaufen ist, übernehme das, er beteiligt sich ohne Diskusion an den Kosten.
Hab ich ja auch grad anstehen, Einschulung der Kleinen... ich könnte das garnicht allein stämmen.
Er ist ehute da, ich recih ihm schinmal die Liste hinw as ich bisher gekauft habe (quittieren muß ich nix) dann zahlt er die Hälfte.

lG Kerstin

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Re: ob er muß weiß ich nicht aber er sollte

Antwort von kieselchen am 01.07.2009, 11:42 Uhr

Die Frage hatte ich auch schon mal hier gestellt. Meiner hat sich nicht beteiligt. Die Mädels hier meinten es würden sich ja hierbei auch um Kosten handeln, die man schon lange vorher abschätzen könnte. Rein rechtlich kriegt man da wohl nix.

Aber - ich finds nach wie vor ziemlich schofelig, wenn man sich nicht mal am Schulranzen beteiligen möcht ...

LG Kieselchen

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Re: ob er muß weiß ich nicht aber er sollte

Antwort von vallie am 01.07.2009, 11:50 Uhr

nicht die mädels meinten, mein sb beim jugendamt meinte, nur wenn es sich um nicht vorhersehbare kosten in schwindelnden höhen handelt, müßte er.
diesen fall gibt es wohl nicht. auch nicht bei einer zahnspange.

der vater meiner tochter meinte, ich solle doch mein auto verkaufen, als ich ihn fragte ob er sich bei der spange beteiligt.

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Sonderkosten...

Antwort von mamafürvier am 01.07.2009, 11:52 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=27155

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kieferorthopäde ist kein zahnarzt

Antwort von vallie am 01.07.2009, 12:04 Uhr


ansonsten deckt sich das mit dem, was mir gesagt wurde.

aber ich könnte ja die narkosekosten für die ziehung der weisheitszähne geltend machen???

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Re: muss/kann der vater sich beteiligen am schulsachen kauf?

Antwort von bobfahrer500 am 01.07.2009, 14:20 Uhr

Das sind ja keine aussergewöhnlich hohe Kosten - dann muß er nicht.

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