Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lucile am 12.01.2003, 9:45 Uhr

muß ich ständig in angst leben ? die zweite

hmpf, falsch ausgedrückt.
Dauerhafter begl. Umgang muss richterlich angeordnet werden.
Wird ohne Richter "begleitet", dann wird das um sich eben auch nicht gegen Recht zu stellen, begl. Umgang nur als einleitende Massnahme (für ein paar Besuche eben) genutzt.

Unsere JA-MAin sagte damals meinem Ex: Hören sie, wenn sie und ihre Frau sich nicht einigen können, dann muss ein anderer (Richter) für sie eine Entscheidung treffen. Und die wird für alle Unzufriedenstellend sein.

Es ging dabei ebenfalls um Unpünktlichkeit, Begleitung etc.

Sie avisierte ihm, dass u.U. ein Verfahrenspfleger v. Richter festgelegt würde, der dann pünktlich da stehe um das Kind auf dem KÖfferchen zu holen. Ob er sich vorstellen könne, dass das von vornherein Unwohlsein hervorufen würde.

... kurz darauf stellte er jeden Kontakt ein.

Sorry Pumpinelli. Manchmal wird so schnell vergessen, dass es wir Eltern sind, die die PFLICHT zur Einigung haben. JÄer verhelfen nicht zu vermeintlichem Recht. Sie können nur dort versuchen Lösungen zu finden, wo Eltern versagen.

Grüsse
Heike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.