Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von roterzauber27 am 16.11.2010, 21:51 Uhr

Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Versuchen würde ich es auf alle Fälle mit einem Einspruch oder wie das in diesem Fall abläuft.

Du warst ja nicht im Wartezimmer, sondern im Behandlungszimmer und kannst da ja nicht einfach aufstehen und gehen. Das einzige Problem bei dem ganzen ist, dass du das irgendwie beweisen musst. Vielleicht genügt einfach, wenn du mit der Arzthilfe redest und dir ihren Namen und das Datum des Gesprächs merkst.

Viel Glück und liebe Grüße

 
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